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Die nachstehenden Bedingungen regeln den Zugriff auf und die Nutzung der URL booking.nattivusviajes.com (im Folgenden als Website bezeichnet), die Eigentum von Nattivus mit Hauptsitz in Teide, 16 und der Steuernummer B88014717 ist, und die Technologie verwendet, die Eigentum von TOR GLOBAL TRAVEL (CICMA nº 3750) SLU ist.
Identifizierung der Parteien
Die Partei des ersten Teils, TOR GLOBAL TRAVEL (CICMA nº 3750) SLU mit Sitz in der Calle Glorieta de Quevedo, 9, 28015 Madrid, und der Steuernummer (C.I.F.) B87500856, im Folgenden Onlinetravel.
Die Partei des zweiten Teils, Nattivus, im Folgenden die Platform, die die von Onlinetravel angebotenen Dienstleistungen vermitteln soll.
Und die dritte Partei, die Einzelperson (im Folgenden der Benutzer), die auf die Seite zugreift, um sich zu informieren und die über die Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Benutzer garantiert, dass er/sie volljährig ist und über die Rechtsfähigkeit verfügt, die über die Website angebotenen Dienstleistungen zu erwerben.
Onlinetravel stellt der Platform und dem Benutzer seine Dienste für die Förderung und den Verkauf von touristischen Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Punkte:
Unterbringung
Flugtickets
Kombinierte Pakete für Unterkunft und Flugticket
1. ORGANISATION
Onlinetravel bietet dem Benutzer die Nutzung der Website unter der Bedingung an, dass der Benutzer die hier dargelegten Allgemeinen Bedingungen vollständig akzeptiert. Die Nutzung dieser Website durch den Benutzer gilt als stillschweigende Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit. Wenn der Benutzer diesen Bedingungen nicht zustimmt, verliert er das Recht, die Platform Website zu nutzen.
Onlinetravel behält sich das Recht vor, die für die oben genannte Website geltenden Bedingungen zu ändern, einzuschränken oder aufzuheben.
Der Benutzer garantiert, dass er volljährig ist (d.h. mindestens 18 Jahre alt) und dass er über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügt, um an diesen Vertrag gebunden zu sein und die Website in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Allgemeinen Bedingungen zu nutzen, die er in ihrer Gesamtheit versteht und anerkennt. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der ihm von der Platform zur Verfügung gestellten Passwörter für den Zugang zur Website zu wahren und den unbefugten Zugang durch Dritte zu verhindern. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, die volle Haftung für alle Kosten zu übernehmen, die sich aus dem Zugang zu dieser Website über das Passwort des Benutzers ergeben, sowie für die Verwendung der Passwörter des Benutzers durch Dritte.
Darüber hinaus garantiert der Benutzer, dass alle Informationen, die er sowohl für den Zugang zur Website als auch während der Nutzung der Website angegeben hat, wahr, vollständig und genau sind, und verpflichtet sich, diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.
2. ANMELDUNG UND ERSTATTUNG
Der Vertrag kann über die Website booking.nattivusviajes.com abgeschlossen werden.
Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem die Dienstleistung bestätigt wird, der Benutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die entsprechende Zahlung leistet.
Der ausgefertigte Vertrag wird von Onlinetravel hinterlegt. Bei der Registrierung muss der Benutzer den vollen Betrag für die vertraglich vereinbarte Leistung hinterlegen, da keine Vermittlung bestätigt wird, bevor die Zahlung erfolgt ist, und eine nicht bezahlte Vermittlung als null und nichtig betrachtet wird und die im Abschnitt Stornierung beschriebenen Bedingungen gelten. Die Platform stellt dem Benutzer an die von ihm angegebene Adresse einen Voucher zu, in dem die gebuchten Leistungen aufgeführt sind. Die Buchungsreferenz, die auf dem Voucher erscheinen muss, bestätigt die Reservierung seitens Onlinetravel.
3. PREISREVISION
Der Preis für Kombinationsreisen wird auf der Grundlage des geltenden Wechselkurses, der Beförderungsentgelte, der Treibstoffkosten und der Steuern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms oder einer späteren Fassung in gedruckter Form berechnet. Jede Abweichung bei den Preisen der oben genannten Posten kann zu einer Änderung des Endpreises der Pauschalreise führen, entweder nach oben oder nach unten, und zwar genau in Höhe der Abweichung. Der Benutzer wird entweder schriftlich oder durch ein anderes Medium, das die Mitteilung dokumentiert, über eine solche Abweichung informiert, und wenn die Abweichung erheblich ist, hat der Benutzer die Möglichkeit, entweder den geänderten Vertrag zu akzeptieren oder die Pauschalreise zu stornieren, ohne dass ihm eine Vertragsstrafe entsteht. Unter keinen Umständen darf der Preis einer abgeschlossenen Buchung innerhalb von zwanzig Tagen vor dem Abreisetermin nach oben korrigiert werden.
4. SONDERANGEBOTE
Wird aufgrund eines Sonderangebots, eines Last-Minute-Angebots oder einer ähnlichen Werbeaktion ein kombiniertes Reisepaket zu einem anderen als dem im Programm angegebenen Preis abgeschlossen, so umfasst der Preis nur die im Sonderangebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen, auch wenn im Angebot auf eines der beschriebenen Programme verwiesen wird, sofern dieser Verweis lediglich der allgemeinen Information über das Reiseziel dient.
5. DER PREIS BEINHALTET:
Indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, I.G.I.C.), falls zutreffend
Unterbringung in der gewählten Einrichtung des vertraglich vereinbarten Programms oder in einer anderen gleichwertigen Einrichtung im Falle eines Austauschs
Hin- und Rücktransport, wenn diese Leistung in dem vertraglich vereinbarten Programm/Sonderangebot enthalten ist, gemäß den Spezifikationen
Alle in den dem Benutzer zugesandten Unterlagen aufgeführten Leistungen und Zusatzleistungen.
Die einzige authentische Auslegung der Leistungen des Reisepakets ist diejenige, die von der Platform angeboten wird, was bedeutet, dass der Benutzer im Falle von Unklarheiten die Platform vor Antritt der Reise konsultieren muss, um spätere Ansprüche zu vermeiden.
6. DER PREIS BEINHALTET NICHT:
Visa, Flughafengebühren, Impfzeugnisse, "Extras" wie Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser, spezielle Diäten, Wäsche waschen und bügeln, optionale Hoteldienstleistungen wie Parken und Pay-TV und andere ähnliche Posten, die im obigen Absatz nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Bei Ausflügen oder fakultativen Touren, bei denen der Preis lediglich als "geschätzt" angegeben ist, kann es je nach den Umständen zu Abweichungen von den ursprünglich berechneten oder voraussichtlichen Kosten kommen. Trinkgelder sind nicht im Reisepreis enthalten. Bei Kreuzfahrten sind Trinkgelder nicht freiwillig, und der Kunde wird zu Beginn der Kreuzfahrt darauf hingewiesen, dass er sich verpflichten muss, am Ende der Reise einen bestimmten Betrag zu zahlen, der im Verhältnis zur Dauer der Reise steht. Dieser Betrag, der vor Beginn der Kreuzfahrt festgelegt wird, ist ausschließlich für das Servicepersonal bestimmt.
An einigen Reisezielen können die für bestimmte Unterkünfte/Orte geltenden Gebühren je nach Klassifizierung des Betriebs und des Reiseziels variieren. Diese Gebühren sind direkt im Betrieb zu entrichten.
7. WOHNUNGEN UND HOTELS
Appartements ? Bei der Reservierung ist der Benutzer allein verantwortlich für die korrekte Angabe der Anzahl der Bewohner des Zimmers oder des Appartements, einschließlich der Kinder, unabhängig von deren Alter. Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtungen die Aufnahme von nicht angemeldeten Personen rechtlich verweigern können, und dass der Benutzer in solchen Fällen keine Rechtsmittel hat. Bei der Reservierung muss der Zeitpunkt und der Ort der Schlüsselübergabe bestätigt werden.
Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Dienstleistungen richten sich nach der offiziellen Kategorie, die ihm von den zuständigen Behörden dieses Landes zugewiesen wurde, und unterliegen der behördlichen Kontrolle. In Anbetracht der geltenden spanischen Rechtsvorschriften (die nur die Existenz von Einzel- oder Doppelzimmern vorsehen, von denen einige mit einem dritten oder vierten Bett ausgestattet werden können) ist davon auszugehen, dass die Nutzung eines dritten und/oder vierten Bettes immer mit dem Wissen der Personen erfolgt, die das Zimmer bewohnen. Diese stillschweigende Annahme ergibt sich aus der Gewissheit, dass die Belegung des Zimmers im Voraus angegeben wurde und auf allen ausgedruckten Exemplaren der Reservierung sowie auf den Belegen oder anderen endgültigen Unterlagen der Reise vermerkt ist.
Bei der Anmietung von Wohnungen muss der Gast im Allgemeinen den entsprechenden behördlich genehmigten Mietvertrag vor Ort unterzeichnen. Dieser Vertrag, an dem die Platform nicht beteiligt ist, muss vom Benutzer unterzeichnet werden, der gegebenenfalls die entsprechende Kaution hinterlegt, um eventuelle Schäden an der Wohnung zu decken. Die Schlüssel werden normalerweise während der Bürozeiten am Concierge-Schalter des Gebäudes oder an dem in den Unterlagen des Programms/Sonderangebots angegebenen Ort zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und zwischen 17.00 und 20.00 Uhr abgeholt, wobei der Check-in in der Regel um 17.00 Uhr am Anreisetag und der Check-out um 10.00 Uhr am Abreisetag erfolgt. In Anbetracht der einzigartigen Abläufe in dieser Art von Einrichtung empfehlen wir dringend, diese Fristen strikt einzuhalten, um Probleme und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die nur schwer zu beheben wären.
Zeitpläne: Check-in-Zeit ist 14.00 Uhr für Hotels und 17.00 Uhr für Apartments. Reservierungen werden normalerweise bis 20.00 Uhr aufrechterhalten. Wenn eine spätere Ankunft erwartet wird, empfiehlt es sich, die Einrichtung direkt zu informieren. Andernfalls kann es sein, dass die Einrichtung das/die Zimmer oder das/die Appartement(e) für andere Gäste zur Verfügung stellt.
Sollte der Benutzer zu einem anderen Datum oder zu einer anderen Uhrzeit als angegeben im reservierten Hotel oder Appartement ankommen, muss er dies der Platform, dem Hotel bzw. dem Appartement so früh wie möglich direkt mitteilen, um Probleme oder Fehlinterpretationen zu vermeiden. Ebenso muss der Benutzer bei der Reservierung mit der Platform abklären, ob das Mitbringen von Tieren erlaubt ist, da diese in Hotels oder Appartements generell nicht erlaubt sind. Sollte die Platform gezwungen sein, das bestätigte Hotel aufgrund von besonderen Ereignissen oder anderen Situationen, auf die sie keinen Einfluss hat, zu ändern, beschränkt sich ihre Haftung darauf, ein anderes, gleichwertiges oder höherwertiges Hotel anzubieten und, falls dies nicht möglich ist, die Preisdifferenz zwischen dem im Vertrag angebotenen Hotel und dem tatsächlich belegten Hotel zu zahlen.
8. PREISAUFSCHLÄGE
Wenn Reisende zusätzliche, im Voraus bezahlte Leistungen wünschen, die von der Platform nicht definitiv bestätigt werden können, wie z. B. individuelle Zimmerleistungen, Meerblick, private Bäder usw., und diese nicht erbracht werden können, übernimmt die Platform keine Haftung, die über die Erstattung des für diese Leistungen gezahlten Betrags an den Kunden am Ende der Reise hinausgeht.
9. GEPÄCK
Das Gepäck des Reisenden ist nicht Teil des Vertrages zwischen den Parteien, und es wird für alle rechtlichen Zwecke anerkannt, dass der Benutzer sein Gepäck bei sich behält und dass es auf eigenes Risiko transportiert wird, ohne dass die Platform oder Onlinetravel eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung übernimmt, die es aus irgendeinem Grund während der Reise erleiden könnte. Es wird empfohlen, dass der Reisende beim Ein- und Ausladen seines Gepäcks anwesend ist. Für die Beförderung des Gepäcks auf dem Luftweg gelten die Bedingungen der Fluggesellschaften, die von der International Air Transport Association (IATA) geregelt werden. Im Falle einer Beschädigung oder eines Abhandenkommens wird empfohlen, rechtzeitig eine Reklamation bei der Transportgesellschaft einzureichen.
10. KINDER UND ÄLTERE MENSCHEN
In Anbetracht der unterschiedlichen Bedingungen, die für Kinder je nach Alter, Leistungserbringer und Reisedatum gelten können, ist es immer empfehlenswert, sich über den Umfang etwaiger Sonderbedingungen zu erkundigen, die zu jedem Zeitpunkt Gegenstand spezifischer, detaillierter Informationen sein werden.
Daher wird Familien empfohlen, sich nach den besonderen Bedingungen für kostenlose oder ermäßigte Leistungen für Kinder zu erkundigen. Diese kostenlosen oder ermäßigten Leistungen gelten immer dann, wenn das Zimmer von zwei Erwachsenen und maximal zwei Kindern genutzt wird. Falls Sie ein Kinderbett benötigen, geben Sie dies bitte bei der Reservierung an, da die Hotels nur über einen begrenzten Vorrat verfügen. Außerdem muss es direkt im Hotel bezahlt werden, als ob es ein "Extra" wäre. Ältere Menschen sollten sich über die Höhe des Aufpreises für ein zusätzliches Bett für einen Erwachsenen erkundigen, da dieser von Hotel zu Hotel variieren kann. Einige Hotels verfügen nur über eine sehr begrenzte Anzahl von Zusatzbetten, so dass es ratsam ist, die Verfügbarkeit bei der Reservierung zu bestätigen.
11. ANNULLIERUNGEN
Der Benutzer kann jederzeit von den angeforderten oder vereinbarten Dienstleistungen zurücktreten und hat das Recht auf eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, sei es der Gesamtpreis oder eine Anzahlung; er muss jedoch die Platform für die folgenden Punkte entschädigen:
Für A-la-carte-Dienstleistungen: Die vollen Verwaltungs- und Stornierungsgebühren, falls zutreffend.
Für kombinierte Reisepakete: Im Falle einer Stornierung oder Änderung einer Buchung muss der Benutzer den Reiseveranstalter mindestens drei (3) Werktage vor dem Abreisedatum telefonisch oder über die E-Mail-Adresse, die er bei Abschluss der Buchung erhalten hat, kontaktieren. Die Stornierungsgebühren und Strafen sind die, die vom Reiseveranstalter für jede spezifische Reise ausdrücklich angegeben werden. Der Benutzer wird gebeten, sich bei unseren Reisebüros über die spezifischen Stornierungsbedingungen der Reise zu informieren. Bei Nichterscheinen des Benutzers zur vorgesehenen Abfahrtszeit verliert der Benutzer seinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, es sei denn, das Nichterscheinen ist nachweislich auf höhere Gewalt oder auf eine alternative Vereinbarung zwischen den Parteien zurückzuführen. Falls der Vertrag für eine der stornierten Dienstleistungen an besondere finanzielle Bedingungen geknüpft war, wie z. B. bei Flugzeugcharter, Reisebus, Wohnungsmiete, Sondergebühren, garantierter Hotelunterbringung, Dienstleistungen in bestimmten Wohnungen, Dienstleistungen in bestimmten Ländern usw., werden die Stornogebühren gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen festgelegt. Wenn ein gerechtfertigter Umstand den Benutzer daran hindert, an der Reise teilzunehmen, kann er die Buchung auf eine andere qualifizierte Person übertragen, wobei beide Parteien gemeinsam für die Zahlung des Buchungspreises an die Platform verantwortlich sind, zuzüglich der zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstehen. Damit die Übertragung gültig ist, muss sie von den Unternehmen, die die in der Reise enthaltenen Leistungen erbringen, akzeptiert werden, und die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben, müssen beglichen werden. Wird das Hotelzimmer vor dem vereinbarten Termin geräumt, ist die Platform nicht zur Erstattung verpflichtet, es sei denn, sie erhält eine schriftliche Mitteilung des Hotels, dass die nicht in Anspruch genommenen Tage nicht in Rechnung gestellt wurden. Diese Mitteilung muss vom Benutzer bei der Unterkunft angefordert werden und muss den Stempel der Unterkunft enthalten.
Stornierungskosten des Hotels: Im Falle einer Stornierung oder Änderung der Reservierung durch den Benutzer muss dieser den Reiseveranstalter mindestens drei (3) Werktage vor dem Ankunftsdatum telefonisch oder über die bei der Reservierung angegebene E-Mail-Adresse kontaktieren. Die Gebühren der Platform für Änderungen, Stornierungen oder No Show sind auf jeder formellen Reservierung angegeben.
12. ÄNDERUNGEN
Die Platform verpflichtet sich, dem Benutzer alle Dienstleistungen, die über die auf der Website erscheinenden Programme in Auftrag gegeben werden, zu den festgelegten Bedingungen und Merkmalen zu erbringen. Sie ist von dieser Verpflichtung befreit, wenn höhere Gewalt vorliegt, d.h. außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, der die Fälle umfasst, in denen die Platform trotz aller Sorgfalt und Voraussicht die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann. Kann die Platform eine Leistung nach Vertragsschluss, aber vor Reiseantritt nicht erbringen, so hat der Benutzer das Recht, diese Leistung durch eine andere, gleichwertige oder höherwertige Leistung zu ersetzen, vom Vertrag zurückzutreten und eine andere gleichwertige oder höherwertige Kombinationsreise zu wählen, sofern die Platform diese erbringen kann, oder eine vollständige Erstattung der gezahlten Beträge zu erhalten, wobei der Benutzer diese Entscheidung der Platform innerhalb von zwei (2) Werktagen mitteilen muss. Es ist nicht zulässig, eine Entschädigung wegen Vertragsverletzung zu verlangen, wenn die Unmöglichkeit auf einen vernünftigen Grund oder höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn der Benutzer sich für eine Ersatzleistung entschieden hat, die nicht erbracht werden konnte. Wenn die Platform aus irgendeinem Grund, den der Benutzer nicht zu vertreten hat und der nicht durch einen vernünftigen Grund oder höhere Gewalt gerechtfertigt ist, das kombinierte Reisepaket nach Vertragsabschluss, aber vor dem Abreisedatum storniert, hat der Benutzer das Recht, ein anderes kombiniertes Reisepaket oder eine vollständige Rückerstattung gemäß den im obigen Absatz festgelegten Bedingungen zu erhalten, wobei der Benutzer diese Entscheidung innerhalb von zwei (2) Werktagen der Platform mitteilen muss. Es ist nicht zulässig, eine Entschädigung wegen Vertragsverletzung zu verlangen, wenn die Stornierung auf einen vernünftigen Grund oder höhere Gewalt zurückzuführen ist. Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der angebotenen Leistungen, die mehr als 50 % des Reisepreises ausmachen, wenn dies nicht auf einen vernünftigen Grund oder höhere Gewalt zurückzuführen ist, wählt die Platform andere zufriedenstellende Lösungen für die Fortsetzung des kombinierten Reisepakets, ohne dem Benutzer einen Aufpreis zu berechnen, und erstattet ihm gegebenenfalls den Differenzbetrag zwischen den erwarteten und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Gibt es keine solchen Lösungen oder lehnt der Benutzer sie aus objektiv stichhaltigen Gründen ab, bietet ihm die Platform in jedem Fall eine Rückreise zum Ausgangsort an und erstattet ihm die entsprechenden anteiligen Beträge. In diesen Fällen kann der Benutzer von der Platform eine Entschädigung wegen Vertragsverletzung verlangen. Eine solche Entschädigung entfällt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder höherer Gewalt. Wenn die Erbringung bestimmter Dienstleistungen unmöglich ist und die Platform dies dem Benutzer vor Vertragsabschluss mitteilt, kann der Benutzer von der Platform keine Entschädigung wegen Vertragsverletzung verlangen, da der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist und die Änderung des Programms in den normalen Verhandlungsprozess fällt. Schließlich kann der Benutzer nur dann eine Entschädigung von der Platform verlangen, wenn die zur Reise gehörenden Leistungen fehlen, nicht zufriedenstellend erbracht wurden oder aufgrund anderer Umstände als höherer Gewalt abgesagt wurden.
13. HAFTUNG
Die Verantwortung des Benutzers für die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem kombinierten Reisevertrag ergebenden Verpflichtungen ist in Artikel 162 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 festgelegt. Wenn der Benutzer vor Ort feststellen kann, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder nur unzureichend erbracht wurden, muss er dies unverzüglich dem Leistungserbringer mitteilen und die Platform innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen darüber informieren, damit diese geeignete Maßnahmen ergreifen kann. Wird die Platform nicht innerhalb dieser Frist benachrichtigt, muss der Benutzer diese Nichterfüllung vor dem Fremdenverkehrsamt und/oder dem zuständigen Gericht nachweisen, da es für die Platform außerhalb dieser Frist unmöglich ist, die Richtigkeit der Behauptungen zu beweisen oder eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Platform haftet in keinem Fall für Unterkunfts-, Unterhalts-, Transport- oder sonstige Kosten, die infolge von Verspätungen beim Abflug oder bei der Rückreise aufgrund von technischen oder meteorologischen Bedingungen, Streiks oder anderen Ursachen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, entstehen. Wenn eine Reise mit Bussen durchgeführt wird, die der Platform gehören oder von ihr gemietet wurden, unterwirft sich der Benutzer im Falle eines Unfalls, unabhängig von dem Land, in dem er sich ereignet, ausdrücklich der Gesetzgebung für Verkehrsunfälle in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und kann sich bei Personenschäden auf die Fahrzeugversicherung und die für solche Zwecke vorgesehene Haftpflichtdeckung berufen, aufgrund derer den Betroffenen, den Begünstigten oder ihren gesetzlichen Vertretern in dem Land, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind, und in der gesetzlichen Währung dieses Landes eine Entschädigung gezahlt werden muss. Auf der Website können Links zu anderen Websites vorhanden sein. Onlinetravel hat keine Kontrolle über diese Websites und kann für deren Inhalt nicht haftbar gemacht werden. Onlinetravel haftet auch nicht für die technische Verfügbarkeit der Webseiten, auf die der Benutzer über die Website zugreifen kann. Onlinetravel haftet ferner nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Benutzer die Rechte eines anderen Benutzers oder eines Dritten verletzt, einschließlich Urheberrechte, Patente, vertrauliche Informationen und jede andere Art von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten. Onlinetravel haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer dadurch entstehen, dass die Erbringung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen, nicht von Onlinetravel zu vertretenden Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus haftet Onlinetravel nicht für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes, das sich aus einer fehlerhaften Konfiguration der Computerausrüstung des Benutzers oder aus dessen Unfähigkeit ergibt, die für die Nutzung der angebotenen Dienste erforderlichen Computersysteme zu unterstützen.
Onlinetravel wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, die auf der Website enthaltenen Informationen genau und ohne Druckfehler bereitzustellen. Sollte Onlinetravel zu irgendeinem Zeitpunkt versehentlich ein Fehler dieser Art unterlaufen, so wird dieser unverzüglich korrigiert. Liegt ein Druckfehler in einem der angegebenen Preise vor und hat sich ein Benutzer aufgrund dieses Fehlers zum Kauf entschlossen, so übernimmt Onlinetravel die Kosten des Fehlers und löst den Kauf ein, es sei denn, der Fehler ist im Verhältnis zum Durchschnittspreis so unverhältnismäßig, dass er für eine Person mit durchschnittlicher Sorgfalt erkennbar ist, um unerlaubte Gewinne oder Rechtsmissbrauch des Benutzers im Sinne der geltenden spanischen Gesetzgebung zu verhindern.
14. ANDERE WICHTIGE ANGELEGENHEITEN
Ebenso bemüht sich Onlinetravel bei der Angabe der Beschreibungen der einzelnen Leistungen, die von den Betrieben selbst zu den Buchungsdaten bereitgestellt werden, um größtmögliche Sorgfalt. Zu diesem Zweck werden im Programm Informationsfotos von Personen, Landschaften und Wohnungen verwendet, wobei diese Beschreibungen stets die Realität der vertraglich vereinbarten Leistungen so objektiv wie möglich wiedergeben sollen, damit der Verbraucher in Bezug auf wesentliche Informationen nicht irregeführt, verwirrt oder getäuscht wird. Aufgrund des zeitlichen Charakters der Fotos sind diese nicht an sich vertragsgemäß, sondern müssen im Zusammenhang mit der Beschreibung der vertraglichen Leistungen betrachtet werden.
Mahlzeiten: Bei Vollpension werden Frühstück, Mittag- und Abendessen vom Hotel serviert, beginnend mit dem Abendessen am Tag des Eincheckens und endend mit dem Mittagessen am Tag des Auscheckens (dies kann vom Benutzer durch eine vorherige Anfrage an das Hotel geändert werden, sobald der Benutzer in der Einrichtung untergebracht ist). Bei Halbpension werden Frühstück und Abendessen serviert, es sei denn, der Benutzer wählt etwas anderes und das Hotel ist bereit, den Austausch zu akzeptieren (z. B. Abendessen gegen eine andere Mahlzeit), es sei denn, dies ist in den zu erbringenden Leistungen vorgesehen. Falls der Benutzer das Hotel vor dem vereinbarten Abreisedatum verlässt, ist die Platform nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet, es sei denn, der Benutzer verlangt vom Hotel eine schriftliche Erklärung über die Nichtabrechnung der nicht in Anspruch genommenen Tage oder Leistungen, die den Stempel des Hotels enthalten muss.
15. DOKUMENTATION
Ausnahmslos alle Benutzer (einschließlich Kinder) müssen im Besitz der entsprechenden personenbezogenen und familiären Dokumente sein, sei es ein Reisepass oder ein Personalausweis, entsprechend den Gesetzen des Landes oder der Länder, die sie besuchen. Die Beschaffung von Visa, Reisepässen, Impfbescheinigungen usw. erfolgt, sofern erforderlich, auf Kosten des Reisenden. Wenn eine Behörde die Erteilung eines Visums aus Gründen verweigert, die in der Person des Benutzers liegen, oder wenn ihm die Einreise in das Land verweigert wird, weil er die Anforderungen nicht erfüllt, weil die erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß sind oder weil er nicht der tatsächliche Inhaber des Dokuments ist, kann die Platform für solche Vorfälle nicht haftbar gemacht werden, und alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Verbrauchers. Unter diesen Umständen gelten die für die Annullierung oder freiwillige Stornierung der Dienstleistungen festgelegten Bedingungen und Vorschriften. Ebenso werden alle Benutzer darauf hingewiesen, dass sie sich vor Antritt ihrer Reise vergewissern müssen, dass sie alle geltenden Visabestimmungen und -anforderungen erfüllt haben, um mögliche Komplikationen bei der Einreise in die Länder, die sie besuchen wollen, zu vermeiden. Minderjährige unter 18 Jahren müssen im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis sein, die von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss, da dies von den zuständigen Behörden verlangt werden kann.
Die Platform stellt dem Benutzer alle relevanten Informationen zu den spezifischen Dokumenten zur Verfügung, die für die gewählte Reise benötigt werden.
16. ALLGEMEINE ZAHLUNGSPLANBEDINGUNGEN
Um den Zahlungsplan in Anspruch nehmen zu können, muss der Benutzer die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Der Benutzer muss eine Hotelbuchung vornehmen (die Zahlungspläne gelten nicht für den Kauf von Flug + Hotel).
Der Mindestpreis für die Reservierung muss 300 Euro betragen. Der Gesamtbetrag ist in zwei Raten aufzuteilen. Die erste Rate ist bei Bestätigung der Leistung zu zahlen, die zweite Rate ist dreißig (30) Tage vor dem Einchecken im Hotel fällig. Im Falle einer Stornierung oder Änderung werden die Verwaltungskosten zusätzlich zu den Kosten des entsprechenden Hotels erhoben.
17. PERSONENBEZOGENE INFORMATIONEN
Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Informationen, die er Onlinetravel zur Verfügung stellt oder in Zukunft zur Verfügung stellen wird, in einer Datei mit personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die auf diese Weise registrierten Informationen können für statistische Zwecke, für die Zusendung von Werbung und Werbematerial, für Preisausschreiben, für das Abonnement von Newslettern, für die Verwaltung der abonnierten Dienste und für die Verwaltung von Zwischenfällen verwendet werden. Die auf diese Weise erstellten Dateien sind Eigentum und unterliegen der Verantwortung von Onlinetravel. Der Inhaber der Informationen hat das Recht, jederzeit auf das automatisierte Register zuzugreifen, um sein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Anfechtung innerhalb der in der Datenschutzgesetzgebung festgelegten Fristen auszuüben. Zu diesem Zweck muss der Inhaber der Daten ein Schreiben an Global Travel Booking, S.L.U. an die oben angegebene Adresse senden, in dem er seinen Benutzernamen, sein Passwort, die gewünschte Aktion und die Adresse für die Zusendung der Bestätigung, dass die Aktion wie gewünscht durchgeführt wurde, angibt.
18. GÜLTIGKEIT UND ZUSTÄNDIGKEIT
Dieses Programm ist ab dem ersten Oktober zweitausendundzwölf gültig, und die Platform ist während dieses Zeitraums daran gebunden. Änderungen dieser Informationen sind jedoch gültig, wenn sie dem Verbraucher vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden oder wenn die Vertragsparteien Änderungen vereinbart haben. Onlinetravel lehnt es ausdrücklich ab, sich freiwillig den Verbraucherschlichtungsstellen oder anderen von Onlinetravel nicht ausdrücklich anerkannten Schlichtungsverfahren zu unterwerfen. Die Parteien vereinbaren unter ausdrücklichem Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand, dass der vorliegende Vertrag der spanischen Gesetzgebung unterliegt, und unterwerfen sich zum Zwecke der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus ergeben könnten, den Gerichten von Gran Canaria, mit Ausnahme von Verträgen mit Benutzern, für die die Gerichte am Wohnsitz des Benutzers zuständig sind.
Sollte eine in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltene Klausel ganz oder teilweise für nichtig erklärt werden, so wirkt sich diese Nichtigkeit oder Ungültigkeit nur auf die für nichtig erklärte Bestimmung oder den für nichtig erklärten Teil derselben aus, während die übrigen Allgemeinen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft bleiben, als ob die betreffende Bestimmung oder der betreffende Teil derselben nie enthalten gewesen wäre.
Besondere Bedingungen für Hotel- und Apartmentbuchungen
Zum einen TOR GLOBAL TRAVEL (CICMA nº 3750), S.L.U , mit Sitz in Madrid, Calle Glorieta de Quevedo, 9, 28015 Madrid, mit der NIF-Nummer B-87500856, CICMA 3750,
Und andererseits der Nutzer, der auf die Website zugreift, um Informationen zu erhalten und die über die Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und der erklärt, dass er volljährig ist (d.h. mindestens 18 Jahre alt) und über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügt, um an diese Vereinbarung gebunden zu sein und diese Website in Übereinstimmung mit dem vorliegenden rechtlichen Hinweis und den Allgemeinen Bedingungen für jede Art von Dienstleistung, die auf der Website angeboten wird, zu nutzen, die er erklärt, zu verstehen und vollständig zu verstehen.
Diese Bedingungen ergänzen die Bestimmungen des auf der Website verfügbaren Impressums.
Hotelunterkünfte können als Teil einer Pauschalreise angeboten werden, in diesem Fall unterliegen sie einer besonderen Rechteregelung, die Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für "Pauschalreisen" finden.
1. Das mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragte Unternehmen
Die Unterkunftsbuchungen auf dieser Website werden von Wozozo Travel Technology AG, Corso San Gottardo 54a, 6830 Chiasso, Schweiz; Bestellnummer: CH-501.3.021.170-6 angeboten.
2. Bestätigung der Hotelbuchung
Die Buchungsbestätigung wird nach erfolgter und bestätigter Buchung durch den Anbieter an die vom Benutzer während des Kaufvorgangs angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Wenn die Zahlung der Buchung abgeschlossen ist, erhält der Nutzer den Voucher als Anhang zur Bestätigung. Dies ist das Dokument, das im Hotel vorgelegt werden muss.
Wenn Sie diese Informationen nicht erhalten, müssen Sie sich an unsere Kundendienstabteilung wenden.
Wenn Sie telefonisch buchen, müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben, in der Nattivus die Buchungsbestätigung senden kann.
3. Beschreibungen
Einige der von den Hotels angebotenen Dienstleistungen können zusätzliche Kosten verursachen. Es ist ratsam, dass der Benutzer dies mit dem Hotel selbst überprüft.
Sofern nicht anders angegeben, basieren die Beschreibungen der Zimmer auf einem Doppelzimmer mit eigenem Bad. In einigen Unterkünften besteht die Möglichkeit, Schlafsäle oder private Zimmer mit Gemeinschaftsbad zu buchen, was in der Beschreibung des Zimmers angegeben wird.
Im Falle von Anomalien bei der Ankunft im Hotel empfehlen wir Ihnen, sich sofort an die Kundendienstabteilung zu wenden.
4. Bilder
Die Bilder haben ihrem Wesen nach keinen vertraglichen Charakter an sich, sondern müssen mit der Gesamtheit der Beschreibung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen bewertet werden.
Die auf den Fotos des Hotels gezeigten Zimmer sind nur Richtwerte und entsprechen möglicherweise nicht dem Zimmer, das Ihnen von der Unterkunft zugewiesen wurde.
Wir erinnern Sie daran, dass es das Hotel und nicht Nattivus ist, das den Gästen beim Check-in das Zimmer zuweist.
5. Preis und Zahlung der Reservierung.
Alle Buchungen, mit Ausnahme derjenigen, die als direkte Zahlung in der Unterkunft angegeben sind, erfolgen ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer auf die Schaltfläche mit der Aufschrift ,,Reservieren und bezahlen" klickt, außer in Fällen, in denen andere Zahlungsmittel als Debit- oder Kreditkarte zulässig sind, oder wenn die Zahlung in Raten zulässig ist. Daher werden alle nicht als direkte Zahlung an die Unterkunft angegebenen Gebühren zum Zeitpunkt des Klickens auf die Schaltfläche ,,Reservieren und bezahlen" berechnet.
Die Preise sind in verschiedenen Währungen angegeben, obwohl die Gebühr für den Fall, dass eine der Dienstleistungen in Anspruch genommen wird, in Euro (EUR), US-Dollar (USD), Pfund (GBP), VAE-Dirham (AED), Saudi-Rial (SAR), Marokkanischer Dirham (Mad), Mexikanische Pesos (MXP), Australische Dollar (AUD), Schwedische Kronen (SEK), Dänische Kronen (DKK) und Ägyptische Pfund (EGP) je nach der vom Benutzer gewählten Währung erfolgt. Es ist möglich, dass Ihre Bank eine Gebühr oder Provision für den Geldwechsel erhebt. Nattivus kann nicht für derartige Zuschläge/Provisionen haftbar gemacht werden, die von diesen Banken oder Vermittlern erhoben werden.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie eine Dienstleistung von außerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen, je nach Zahlungsmethode eine geringe Gebühr auf den Endpreis erhoben werden kann. Sie werden über diese mögliche Gebühr und deren Höhe während Ihres Kaufprozesses informiert, bevor Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Unsere Preise für den Erwerb von Beherbergungsdienstleistungen beinhalten die indirekten Verbrauchsteuern, soweit anwendbar, den Aufenthalt in der gewählten Einrichtung im vertraglich vereinbarten System und alle auf dem Gutschein angegebenen Dienstleistungen und Ergänzungen.
Nicht im Preis enthalten sind alle anderen Dienstleistungen, die nicht im Gutschein angegeben sind, wie z. B. Visa, Impfbescheinigungen, Extras wie Kaffee, Weine, Spirituosen, Mineralwasser, spezielle Ernährungsgewohnheiten, Wäschewaschen und Bügeln, WLAN, Parkplätze, Telefonnutzung, Kinderbetten, TV-Verleih, Spa-Dienstleistungen, Spas, Thermen, Massagen, medizinische, therapeutische oder Gesundheitsbehandlungen und andere ähnliche Dienstleistungen, die die Einrichtung zu einem Preis anbietet, der unabhängig von der vertraglich vereinbarten Hauptunterkunft ist.
5.1 Cashback-Aktion
Einige der von Nattivus angebotenen Unterkünfte bieten die Möglichkeit, die Cashback-Aktion zu nutzen, die sich in der Preisliste während des Kaufvorgangs für die zu diesem Zeitpunkt ausgewählten Daten und Unterkünfte widerspiegelt, um einen Rabattcoupon entsprechend dem Betrag der vertraglich vereinbarten Unterkunft zu erhalten.
Die Liste der Unterkünfte spiegelt den maximalen Betrag wider, den Sie bei einer Buchung für diese Unterkunft und bestimmte Daten anwenden können, und dann wird auf der Registerkarte der Unterkunft, in der alle Optionen aufgeführt sind, der genaue Betrag für jeden Preis angegeben. Die Aktion ist nur für Buchungen in Euro verfügbar.
Die Cashaback-Aktion kann nicht mit anderen Aktionen oder Reservierungen kombiniert oder gegen Bargeld eingelöst werden. Diese erhalten Sie 24 Stunden, nachdem Sie den Service in Anspruch genommen haben, zusammen mit der Bewertung der Unterkunft per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie zur Buchung der Unterkunft verwendet haben. Nach Erhalt kann die Aktion bis zu 12 Monate später eingelöst werden. Um den Preisnachlass bei der nächsten Buchung zu bestätigen, muss während des Buchungsvorgangs der neuen Unterkunft der erhaltene Code eingegeben werden und der Preisnachlass wird automatisch angewendet.
Cashback gilt nicht für Stornierungen oder Buchungen mit direkter Zahlung in der Unterkunft. Im Falle einer Stornierung oder Änderung der Reservierung ist die Aktion nicht wiederverwendbar.
6. Direkte Zahlung vor Ort
Bei Buchungen mit direkter Zahlung an die Unterkunft wird ausdrücklich ,,Zahlung an das Hotel" angegeben, andernfalls gilt die Zahlung als zum Zeitpunkt der Bestätigung an Nattivus geleistet.
Bei Buchungen, bei denen die Zahlung in der Unterkunft festgelegt ist, berechnet Nattivus den Buchungsbetrag nicht zum Zeitpunkt der Buchung, sondern der Benutzer muss die Zahlung direkt im Hotel bei der Ankunft oder Abreise aus der Unterkunft vornehmen.
Die Unterkunft behält sich das Recht vor, dem Kunden die gesamte oder einen Teil der Reservierung jederzeit nach Bestätigung derselben in Rechnung zu stellen.
Bei nicht erstattungsfähigen Preisen wird die Unterkunft zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung mit 100 % des Buchungsbetrags in Rechnung stellen. Wenn die Stornierungsbedingungen der Reservierung flexibel sind, wird die Unterkunft normalerweise dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn für die Reservierung Stornogebühren anfallen oder wenn der Kunde ankommt. Wenn Sie dies tun, wird dieser Betrag vom Gesamtbetrag der Reservierung abgezogen oder an die Kreditkarte zurückerstattet, falls die Reservierung ohne Gebühren storniert wird.
Wenn die zur Buchung verwendete Kreditkarte von der Unterkunft nicht ordnungsgemäß validiert werden kann, behält sich die Unterkunft das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
7. Unterkunftsgebühren und Resort Fee
An bestimmten Reisezielen fallen zusätzliche Steuern und/oder Gebühren für den Aufenthalt oder die Räumlichkeiten an, die je nach Kategorie der Einrichtung und des Reiseziels variieren können. Diese Gebühren werden direkt vor Ort bezahlt und der Benutzer allein ist für die Zahlung verantwortlich.
Einige Einrichtungen, insbesondere aber nicht nur in den USA und der Karibik, erheben eine Gebühr für die interne Politik des Hotels, die Resort Fee, die eine zusätzliche und feste Gebühr darstellt, die den Kunden für das Vorhandensein bestimmter Produkte oder Dienstleistungen mit Mehrwert im Hotel berechnet wird. Die Resort Fee wird direkt vor Ort bezahlt und der Benutzer allein ist für die Zahlung verantwortlich.
8. Kaution
Die Apartments verlangen in der Regel beim Check-in eine Kaution, die am Tag der Abreise nach der Überprüfung des guten Zustands der Wohnung zurückerstattet wird.
Die Kaution kann von den Einrichtungen per Kreditkarte oder in bar gemäß den internen Abläufen der einzelnen Einrichtungen in Rechnung gestellt werden.
9. Stornoversicherung
Während des Buchungsvorgangs wird die Möglichkeit angeboten, eine Stornoversicherung abzuschließen, deren Abschluss empfohlen wird, da der Betrag der durch die Stornierung der Reservierung verursachten Kosten erstattet werden kann, sofern die Gründe für die Stornierung in den Bedingungen der Police enthalten sind; sowie Unterstützung oder Stornierung und Unterstützung zusammen.
Der Abschluss einer Versicherung ist nur während des Kaufvorgangs möglich. Eine Versicherung kann nicht zu einer bereits bestätigten Buchung hinzugefügt werden.
Die Versicherung erlaubt keine kostenlose Änderung oder Stornierung nach der Bestätigung.
10. Kategorie der Betriebe
Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Dienstleistungen werden durch die offizielle Kategorie bestimmt, die in den Ländern, in denen sie sich befinden, zugewiesen wird, und unterliegen der Verwaltungskontrolle. Diese Einstufung entspricht möglicherweise nicht der von anderen Staaten angebotenen Einstufung, da die Qualität zwischen Unterkünften der gleichen Kategorie und unterschiedlichen Standorten, auch innerhalb desselben Landes, erheblich variiert. Benutzern wird empfohlen, die bereitgestellten Informationen sowie die von verschiedenen Bewertungswebsites angebotenen Informationen sorgfältig zu lesen.
11. Betriebsdaten und Öffnungszeiten
In einigen Einrichtungen sind einige Dienstleistungen und Einrichtungen möglicherweise nicht das ganze Jahr über oder rund um die Uhr verfügbar, z. B. sind Schwimmbäder in der Regel nur im Sommer und beheizte Schwimmbäder in den meisten Fällen nur im Winter beheizt. Es ist möglich, dass ein Teil der Einrichtungen der Betriebe aufgrund von Renovierungsarbeiten, Mängeln oder Wartungsarbeiten geschlossen wird.
Die Öffnung und Verfügbarkeit dieser Dienste unterliegt den internen Abläufen der einzelnen Einrichtungen.
Wir empfehlen dem Benutzer, diese Informationen direkt mit der Einrichtung zu überprüfen.
12. Nutzung der Zimmer und Appartements
Bei der Buchung ist der Benutzer voll und ganz verantwortlich für die korrekte Angabe der Anzahl der Personen, die das Zimmer oder die Wohnung beziehen, ohne die Kinder zu vernachlässigen, unabhängig deren Alter. Es wird darauf hingewiesen, dass die das Hotel den Einlass von nicht angemeldeten Personen rechtlich verweigern kann, ohne dass aus diesem Grund ein Anspruch geltend gemacht wird.
13. Doppel-/Dreibettzimmer
In Anbetracht der an bestimmten Reisezielen geltenden Gesetzgebung (die nur Einzel- und Doppelzimmern vorsieht, sodass in einigen letzteren ein drittes oder viertes Bett möglich ist) und der normalen Konfiguration der Hotels, in denen das gebuchte Zimmer mehr als zwei Personen hat (oder auf Dreibett- oder Vierbettzimmer Bezug nimmt), gilt dies als Doppelzimmer mit einem oder mehreren Zustellbetten, es sei denn, dies wird vom Hotel bestätigt. Manchmal kann das Zustellbett ein Schlafsofa sein.
13.1 Doppel- / Zweibettzimmer
Jede Bezugnahme auf Standard- oder Doppelzimmer bedeutet, dass es sich sowohl um ein Doppelbett als auch um zwei Betten handeln kann, je nach Verfügbarkeit und internen Richtlinien des Hotels, es sei denn, die Art des zugewiesenen Bettes ist in der Zimmerklassifikation eindeutig angegeben.
Nattivus kann in keinem Fall eine bestimmte Art von Bett garantieren, obwohl dem Hotel die Präferenzen der Gäste mitgeteilt werden.
14. Ein- und Auscheckzeiten in Hotels und Aparthotels
Die Check-in-Zeit in den Hotels ist in der Regel ab 14:00 Uhr. Die Abreise vom Hotel muss in der Regel vor 12:00 Uhr am Tag der Abreise erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Check-in- und Check-out-Zeiten vom Hotel nach internen Richtlinien festgelegt werden und von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen abweichen können. Dem Benutzer wird empfohlen, diese Informationen direkt mit dem Hotel zu klären.
15. Ein- und Auscheckzeiten in Apartments
Der Check-in in den Apartments ist in der Regel ab 17:00 Uhr möglich. Die Abreise muss in der Regel vor 10:00 Uhr am Tag der Abreise erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Ein- und Auscheckzeiten von der Wohnung nach internen Richtlinien festgelegt werden und von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen abweichen können. Dem Benutzer wird empfohlen, diese Informationen direkt mit dem Hotel zu klären.
16. Übergabe der Schlüssel der Apartments
Es ist ratsam, nach der Bestätigung Ihrer Reservierung den Ort und die Uhrzeit der Schlüsselübergabe zu bestätigen, da die Schlüssel nicht immer an die gleiche Adresse geliefert werden, an der sich die Apartments befinden.
Wenn der Kunde außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption in die Apartments kommt, ohne sie kontaktiert zu haben, um die Schlüsselübergabe zu bestätigen, ist das Betreten der Apartments möglicherweise nicht möglich. In diesem Fall ist Nattivus nicht verantwortlich für diesen Umstand.
Die Schlüsselübergabe findet in der Regel zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass die Schlüsselübergabe außerhalb dieser Zeiten zusätzliche Kosten verursachen kann.
17. Gültigkeit der Reservierung
Reservierungen sind in der Regel bis 20:00 Uhr am Tag der Anreise und Beginns des Dienstes versichert. Wenn eine spätere Anreise geplant ist, wird empfohlen, die Unterkunft direkt zu informieren. Bei einer Anreise nach 20:00 Uhr ohne vorherige Ankündigung kann es sein, dass das Zimmer nicht verfügbar ist und die Reservierung als Nichterscheinen (Nichterscheinen) gilt, wobei 100% des Betrags in Rechnung gestellt werden.
18. Gruppen
Die von Nattivus angebotenen Preise gelten für Einzelbuchungen bis zu 10 Personen und sind nicht für Gruppen gültig. Das Hotel kann mehrere Reservierungen ablehnen, die nach eigenem Ermessen eine Gruppe bilden können.
19. Minderjährige
Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht allein in Hotels oder Apartments übernachten, sondern müssen von mindestens einer volljährigen Person pro Zimmer begleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Destinationen, wie zum Beispiel den USA, das Mindestalter 21 Jahre beträgt.
20. Kinderbetten und Zustellbetten
In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, Zustellbetten oder Kinderbetten zu erhalten, die vom Benutzer bei der Buchung angefordert werden müssen, da die Einrichtungen über einen begrenzten Bestand an Einheiten verfügen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist dieser Service nicht im Preis inbegriffen, da er direkt vor Ort bezahlt wird.
Bitte beachten Sie, dass bei Buchungen, die Babys oder Kinder umfassen, nicht garantiert werden kann, dass das Zimmer über ein Kinderbett oder ein Zustellbett verfügt, obwohl das Zimmer für die Anzahl der in der Buchung enthaltenen Personen geeignet ist.
21. Haustiere
Nattivus kann nicht garantieren, dass Haustiere in die gebuchte Einrichtung mitgebracht werden können. Im Allgemeinen sind sie nicht zugelassen, aber wir empfehlen Ihnen, diese Informationen zu prüfen, bevor Sie eine Dienstleistung direkt mit der Einrichtung vereinbaren.
Die Tatsache, dass in der Buchung eine Notiz enthalten ist, die angibt, dass Sie mit einem Haustier reisen, garantiert nicht, dass das Hotel den Zugang zulässt.
Bitte beachten Sie, dass einige haustierfreundliche Hotels einen Aufpreis dafür erheben.
22. Verpflegung
22.1. Vollpension
Die Vollpension beinhaltet Frühstück, Mittag- und Abendessen, und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Getränke nicht inbegriffen.
Der erste Essensservice, der vom Hotel zur Verfügung gestellt wird, ist normalerweise das Abendessen am Tag der Ankunft, wobei das Mittagessen der letzte Essensservice am Tag der Abreise ist. Diese Reihenfolge kann je nach den internen Richtlinien der Unterkunft variieren, daher wird empfohlen, dies direkt mit dem Hotel zu klären.
Falls der Kunde die Reihenfolge der Mahlzeiten ändern möchte, zum Beispiel das Essen am Tag der Ankunft nutzen und den Service mit dem Frühstück am Tag der Abreise beenden möchte, ist es notwendig, diese Möglichkeit direkt mit dem Hotel bei der Buchung zu besprechen.
22.2. Halbpension
Die Halbpension beinhaltet Frühstück und Abendessen, und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Getränke nicht inbegriffen.
Hotels behalten sich gelegentlich das Recht vor, die Reihenfolge der Mahlzeiten entsprechend ihrer internen Politik zu ändern.
Falls der Benutzer es vorzieht, das Frühstück und das Mittagessen anstelle des Abendessens zu nutzen, muss diese Möglichkeit zum Zeitpunkt der Buchung direkt mit dem Hotel besprochen werden.
22.3. All inclusive
Entspricht dem internen Programm des gewählten Hotels. Sie können dies durch Kontaktaufnahme mit dem Hotel überprüfen.
Falls das Hotel über mehrere All-Inclusive-Programme verfügt, bietet es in unserer Verfügbarkeit immer das Basisprogramm an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir dem Benutzer, sich an unsere Kundendienstabteilung zu wenden, um diese Informationen zu überprüfen.
22.4. Getränke
Der Benutzer wird daran erinnert, dass Getränke, sofern im Voucher nicht anders angegeben, nicht in der Verpflegung enthalten sind.
Wichtig: Spezielle Mittag- oder Abendessen (Galadinner, Silvesterabendessen, Abendessen der Könige...) sind nicht im vereinbarten Preis enthalten und berechnen einen Aufpreis auf den angebotenen Preis.
23. Vom Benutzer vorgenommene Änderungen und Stornierungen
23.1. Änderungen, die vom Kunden vor dem Check-in im Hotel angefordert wurden.
Im Falle von Änderungen an Ihrer Buchung kann Nattivus die Verfügbarkeit des Anbieters für die neuen Daten oder Bedingungen nicht garantieren.
Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, wird die Unterkunft kontaktiert, um die neuen Bedingungen zu bestätigen, die dem Benutzer zur Annahme angeboten werden, bevor die Änderung formalisiert wird.
Die Verwaltungskosten für Änderungen an einer über Nattivus gebuchten Unterkunft betragen ZWÖLF Euro (12,- ?) pro Buchung, es sei denn, es handelt sich um einen gemeinsamen Kauf einer Unterkunft und eines Transportdienstes, in diesem Fall betragen die Kosten ZWANZIG Euro (20,- ?) pro Gast.
23.2. Vom Kunden beantragte Änderungen nach Beginn des Aufenthalts in der Unterkunft
Sobald Sie in der Unterkunft eingecheckt haben, kann die Unterkunft 100 % des Aufenthalts in Rechnung stellen, auch wenn dieser nicht genossen wurde.
Im Falle eines Antrags auf Änderung der Vertragsbedingungen nach Beginn der Nutzung der Dienste verpflichtet sich Nattivus, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Benutzer in seinen Anfragen zu befriedigen. Jede angeforderte Änderung, die neue Bedingungen mit der Einrichtung mit sich bringt, wird dem Benutzer vor der Formalisierung der Änderung zur Annahme angeboten.
Für den Fall, dass der Benutzer die Einrichtung vor dem in der Reservierung angegebenen Abreisedatum verlässt, ist es für die Rückerstattung eines Betrags für nicht genutzte Dienstleistungen erforderlich, dass der Benutzer einen schriftlichen Nachweis über den Check-out in der Einrichtung erhält, aus dem hervorgeht, dass er für die nicht genutzten Nächte keine Abrechnung vornimmt.
24. Sonderwünsche
Nattivus verpflichtet sich, die Sonderwünsche der Kunden zusammen mit der Buchungsbestätigung an die Unterkunft zu senden.
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung derselben ausschließlich vom Hotel abhängig ist, abhängig von der Verfügbarkeit bei der Ankunft, sodass Nattivus diese nicht garantieren kann und sie nicht im Voraus bestätigt werden können und zusätzliche Kosten verursachen können.
25. Stornierungen
Während des Kaufvorgangs wird der Benutzer über die Stornokosten sowie über die Buchungsbestätigung informiert. Die Uhrzeit und das Datum der Stornierung beziehen sich auf die lokale Uhrzeit und das Datum des Hotels.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen Anbietern Änderungen des Datums, des Inhabers oder der Kürzung von Übernachtungen in der Regel als Stornierungen und nicht als Änderungen gelten.
Sollte der Preis nicht erstattungsfähig sein, ist eine Änderung oder Stornierung der Buchung nicht möglich.
Die Verwaltungskosten von Nattivus für Stornierungen, die von einem Agenten angefordert werden, betragen ZWÖLF Euro (12,- ?) pro Buchung.
Für den Fall, dass der Tarif vollständig oder teilweise erstattbar ist, wird der Buchungsbetrag in Form eines Gutscheins zurückerstattet, der für alle von Nattivus angebotenen Dienstleistungen eingelöst werden kann, mit einer Gültigkeit von einem (1) Jahr ab der Ausstellung und abzüglich der Verwaltungskosten von Nattivus für Stornierungen. Die übrigen Konditionen, die auf den Bonus anwendbar sind, werden in diesem wiedergegeben.
25.1. So stornieren Sie eine Reservierung
Der Nutzer kann seine Buchung über den Abschnitt Mein Konto auf der Nattivus-Website oder über den in der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink stornieren.
Wenn die Stornierung nicht möglich ist, muss sich der Benutzer an unsere Kundendienstabteilung wenden.
25.2. No show oder Nichterscheinen in der Unterkunft.
Im Falle eines No Show oder eines Nichterscheinens in der Unterkunft ohne vorherige Ankündigung kann die Unterkunft 100 % des Gesamtbetrags Ihrer Reservierung als Kosten berechnen.
Nattivus kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Betrieb diese Summen einbehält. Bitte beachten Sie, dass es Betriebe gibt, deren Politik es ist, alle Hotelübernachtungen ohne weitere Verzögerung zu stornieren, wenn Sie die erste Nacht Ihrer Buchung nicht antreten und für die folgenden Nächte einchecken wollen. Nattivus ist nicht verantwortlich für die Folgen, die Ihre Verspätung beim Betreten der Einrichtung haben kann, oder für Stornierungen oder zusätzliche Gebühren, die Ihnen von der Einrichtung nicht in Rechnung gestellt werden.
26. Widerrufsrecht
Entsprechend Artikel 97.1 der TRLGDU wird der Nutzer darüber informiert, dass das Widerrufsrecht nicht anwendbar ist gemäß den Bestimmungen des Artikels 103.
27. Haftungsausschluss
Nattivus übernimmt gegenüber dem Nutzer die Verantwortung für die Buchungsbestätigung, ist aber nicht für die Durchführung der Buchung selbst verantwortlich, die vom Beherbergungsdienstleister vorgenommen werden muss.
Wenn der Nutzer eine Unterkunftsbuchung über Nattivus bestätigt hat und es im Vorfeld zu einer Streitigkeit mit dem Unterkunftsanbieter (z. B. dem Hotel) kommt, verpflichtet sich Nattivus, zu vermitteln, um eine alternative Unterkunft in einem Betrieb der gleichen oder einer höheren Kategorie anzubieten.
Wenn der Benutzer beschließt, die angebotene Alternative nicht zu akzeptieren, wird Nattivus als Agentur den bezahlten Betrag zurückerstatten.
Nattivus verpflichtet sich, mit größtmöglicher Sorgfalt zu handeln, um sicherzustellen, dass die Daten auf dieser Website jederzeit korrekt und auf dem neuesten Stand sind. Die auf dieser Website angezeigten Informationen wurden von den Anbietern zur Verfügung gestellt und Nattivus haftet nicht für eventuelle Ungenauigkeiten.
Auf der Website können sich Links zu anderen Websites befinden, über die Nattivus keine Kontrolle hat und für deren Inhalt sie nicht verantwortlich ist, sowie zu den Inhalten anderer Meta-Suchmaschinen, die auf unsere Website
verweisen, ohne dass Nattivus Eigentümer ist.
Viele Destinationen verlangen von Personen aus anderen Ländern, dass sie bestimmte Gesundheitsanforderungen erfüllen, um aufgrund der Covid-19-Pandemie einreisen zu dürfen. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese vor Beginn des Aufenthalts in den offiziellen Medien der Behörden seines Ziellandes zu konsultieren.
28. Ansprüche und Verjährung.
Um die Beilegung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu vereinfachen und die Kosten für den Verbraucher zu verringern, müssen alle Ansprüche des Verbrauchers wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages schriftlich per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: bookingh@onlinetravel.es. .
In Bezug auf alternative Streitbeilegungsmechanismen gemäß der Richtlinie 2013/11/EU (VERBRAUCHERSCHUTZ) bietet der folgende Link Zugang zu den akkreditierten alternativen Streitbeilegungsstellen im Hinblick auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Verordnung 524/2013 des Parlaments und des Rates: Siehe Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=ES
Die Verjährungsfrist für Klagen, die sich aus den im R.D. Legislative 1/2007 anerkannten Rechten ergeben, beträgt gemäß 169 des R.D. Legislativo 1/2007 [Königlicher Gesetzeserlass 1/2007].
Aktualisierte Version 20. Dezembre 2022
Allgemeine Beförderungsbedingungen im Luftverkehr
Zum einen TOR GLOBAL TRAVEL (CICMA nº 3750), S.L.U , mit Sitz in Calle Glorieta de Quevedo, 9, 28015 Madrid, mit der NIF-Nummer B-87500856, CICMA 3750,
Und andererseits der Nutzer, der auf die Website zugreift, um Informationen zu erhalten und die über die Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und der erklärt, dass er volljährig ist (d.h. mindestens 18 Jahre alt) und über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügt, um an diese Vereinbarung gebunden zu sein und diese Website in Übereinstimmung mit dem vorliegenden rechtlichen Hinweis und den Allgemeinen Bedingungen für jede Art von Dienstleistung, die auf der Website angeboten wird, zu nutzen, die er erklärt, zu verstehen und vollständig zu verstehen.
Lufttransportleistungen können als Teil einer Pauschalreise angeboten werden. In diesem Fall unterliegen sie einer besonderen Regelung der Rechte, die Sie in den allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen finden.
1. Begriffsbestimmungen
Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Begriffe, unabhängig von ihrem Zweck, die ihnen nachfolgend zugeordnete Bedeutung. Die Begriffsbestimmungen beziehen sich sowohl als auch auf den Gebrauch im Singular als auch im Plural und sind in beiden Fällen anzuwenden.
- Flugschein/Elektronischer Flugschein: ist der vom oder im Namen des vertraglichen Luftfrachtführers ausgestellte Reiseplan/Bestätigung, die elektronischen Coupons sowie gegebenenfalls ein Check-In Dokument, zu dem die vorliegenden Bedingungen gehören.
- Vertraglicher Luftfrachtführer: ist jeglicher Luftfrachtführer, der den Passagier und sein Gepäck in Erfüllung des Luftbeförderungsvertrags befördert oder sich verpflichtet, diese zu befördern.
- Tatsächlicher Luftfrachtführer: ist ein anderer Luftfrachtführer, der Teile oder die gesamte mit dem vertraglichen Luftfrachtführer vereinbarte Beförderung mit dessen Genehmigung durchführt.
- Montrealer Übereinkommen: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28.Mai 1999 in Montreal unterzeichnet wurde.
- Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 vom 13. Mai 2002, über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr.
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
2. Geltende Bestimmungen
Die Beförderung in Erfüllung eines über das Internet abgeschlossenen Vertrags unterliegt den Regelungen und Beschränkungen des Warschauer Abkommens von 1929 sowie des Montrealer Übereinkommens, in ihren jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Fassungen, es sei denn die Beförderung ist nicht als international im Sinne eines dieser beiden Abkommen definiert, wobei in diesem Fall das anwendbare nationale Recht gilt. Solange sich kein Widerspruch zu dieser Gesetzgebung ergibt, gelten für die Beförderung sowie sonstige durch den Luftfrachtführer erbrachte Dienstleistungen die auf dem Flugschein aufgeführten Bestimmungen; die geltenden Tarife; die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers sowie die Regulierungen, die Bestandteil des vorliegenden Vertrags sind, mit Ausnahme von Beförderungen zwischen beliebigen Orten in den USA oder Kanada sowie jedem anderen Ort außerhalb dieser Länder, in denen die in diesen Gebieten jeweils geltenden Bestimmungen Anwendung finden.
3. Gültigkeitsdauer
Der Flugschein ist ab dem Ausstellungsdatum mindestens ZWÖLF (12) Monate gültig, sofern nichts anderes auf dem Ticket, in den Beförderungsbedingungen, sonstigen geltenden Bestimmungen oder den Tarifbestimmungen des Luftfrachtführers festgelegt ist.
4. Tarifbestimmungen
Die im Internet angegebenen Preise schließen Flughafengebühren ein, die aufgeschlüsselt ausgewiesen werden, sofern sie dem Flugscheintarif hinzugefügt wurden. Eingeschlossen sind jedoch weder Gebühren für Visaangelegenheiten noch Flugausreisesteuern eines Landes oder Gebietes.
Die Flughafengebühren können nach dem Kaufdatum des Flugscheins Änderungen unterliegen. Sollte es nach dem Kaufdatum zu einer Anhebung von Gebühren oder Steuern kommen, so ist die entsprechende Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis vom Fluggast zu entrichten. Durch verzögerte oder verspätete Zahlung der Buchung kann es, bedingt durch die Änderungen von Flughafengebühren, zu Tarifänderungen kommen. Diese werden ab dem Zeitpunkt der Buchung bis zur Ausstellung des Tickets an den Nutzer weitergegeben.
Um dem Nutzer stets die bestmöglichen Tarife anbieten zu können, werden Preise für Hin- und Rückflug angeboten und Preise nur für Hinflüge bei Buchungen von Hin-und Rückflügen, das heißt, dass bei der Buchung eines Hin-und Rückfluges ein Flugschein für den Hinflug und ein weiterer für den Rückflug unabhängig voneinander angeboten werden. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen dieser Tickets sind voneinander unabhängig, da für jede Flugstrecke und jedes Luftfahrtunternehmen die jeweiligen Änderungs- und Stornierungsbedingungen angewandt werden.
5. Erforderliche Reisedokumente
Die Nutzer sind verpflichtet, sich entsprechend zu informieren und im Besitz der vom Gesetz oder von den Behörden des Bestimmungs- oder Durchreiselandes geforderten Reisedokumentation zu sein. Dies gilt auch für jegliche sonstige Anforderungen der zuständigen Regierungsbehörden (zum Beispiel Impfungen). Nattivus hat seine allgemeine Informationspflicht erfüllt. Sollte der Nutzer den gebuchten Flug aufgrund unvollständiger Reisedokumente oder nicht erfüllter Anforderungen der zuständigen Regierungsbehörden nicht antreten können, so kann er gegenüber Nattivus keinerlei Ansprüche geltend machen.
Es ist alleinige Verantwortung des Nutzers, je nach den von den einzelnen Fluggesellschaften bereitgestellten Mitteln, in den Besitz der Bordkarte zu gelangen, wobei der Nutzer selbst die jeweils bestgeeignete Möglichkeit zu wählen hat. Bestimmte Fluggesellschaften, wie Ryanair, Wizzair, AirBaltic..., verlangen die Ausstellung der Bordkarte durch den Nutzer.
Der Nutzer bestätigt, dass er die regierungsbehördlichen Dokumentationsanforderungen für die Einreise und Ausreise kennt und diese erfüllt. Die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite des spanischen Auswärtigen Amtes <%url_> beziehungsweise bei der, je nach Staatsangehörigkeit des Nutzers, zuständigen Behörde verfügbar.
5.1. Inlandsflüge
Die Vorlage eines Personalausweises ist für alle Flüge verpflichtend. Einige nationale Flüge können als international eingestuft werden, Serie 6.000 von Iberia, weshalb die Passagiere einen gültigen Ausweis/Reisepass mit sich führen sollten.
5.2. Internationale Flüge
- Bei Flügen innerhalb des Schengenraums ist die Vorlage eines nationalen Personalausweises ausreichend, sofern der Fluggast die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union besitzt und das Schengener Abkommen nicht zeitweise außer Kraft gesetzt wurde.
- Der nationale Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich und, abhängig vom Zielland, der Erhalt eines Visums. Unter keinen Umständen ist eine Aufenthaltskarte als alleiniges Dokument zulässig. Spanische Staatsbürger, die über einen gültigen maschinenlesbaren, spanischen Reisepass verfügen, können dank des Programms zur Befreiung von der Visumspflicht (Visa Waiver Program, VWP) über die Erteilung der elektronischen Reiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization, ESTA) ohne entsprechendes Visum in die USA einreisen. Dies gilt auch für Transitreisen durch die USA. Für Reisen in die Türkei und nach Australien kann der Passagier sein Visum jeweils auf den folgenden Internetseiten beantragen: www.evisa.gov.tr/ und www.eta.immi.gov.au/
5.3. Minderjährige
Kinder bis zum 14. Lebensjahr, die mit ihren Eltern reisen, müssen zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit ihren Eltern ein Familienstammbuch und die erforderliche Dokumentation vorweisen können. Bei innergemeinschaftlichen Flügen (Schengenraum) ist ein nationaler Personalausweis erforderlich, bei internationalen und Flügen außerhalb des Schengenraums ein Reisepass (und gegebenenfalls ein Visum, falls vom Zielland gefordert).
Nach dem 14. Lebensjahr muss dieselbe Dokumentation wie bei volljährigen Fluggästen vorgelegt werden. Wir empfehlen jedoch auf jeden Fall die Richtlinien und Bestimmungen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens in Bezug auf die erforderliche Dokumentation zu prüfen.
Für Minderjährige ohne Begleitung ist neben der aufgeführten Dokumentation die schriftliche Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich sowie die vom Luftfahrtunternehmen geforderte zusätzliche Dokumentation für ohne Begleitung reisende Minderjährige. Es wird empfohlen, sich beim Luftfahrtunternehmen über die notwendigen Voraussetzungen zu informieren.
Billigfluganbieter (Ryanair, Easyjet, etc....) akzeptieren die Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung unter 16 Jahren nicht.
6. Rückbestätigung der Flugzeiten
Sofern dies in den Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers festgelegt ist, wird dem Nutzer empfohlen, mindestens 24 Stunden vor Abflug, die Flugzeiten beim Luftfahrtunternehmen rück zu bestätigen, da die Fluggesellschaften die Flugzeiten so ändern könnten, dass Nattivus nicht in der Lage ist, den Nutzer über diese kurzfristige Änderung in Kenntnis zu setzen
Im Fall von Sonderflügen oder Chartern handelt es sich bei den Angaben der Fluggesellschaft lediglich um Richtangaben; Luftfahrzeugtyp, Zeitangaben, Reiseplan und mögliche Zwischenstopps können Änderungen unterliegen; die Rückbestätigung der Angaben vor Abflug wird dem Nutzer empfohlen.
7. Zusätzliche Dienstleistungen (persönliche Betreuung)
Die zusätzlichen Dienstleistungen der persönlichen Betreuung (ECO, BRONZE, SILBER, GOLD) beinhalten Dienstleistungspakete, die fallweise mit Versicherungen verbunden sind. Diese Pakete sind in keinem Fall erstattungsfähig (außer im Falle höherer Gewalt).
8. Reisegepäck
Die Aufgabe des Gepäcks (außer Handgepäck) ist am Schalter des ausführenden Luftfahrtunternehmens vorzunehmen, wo der Fluggast eine Gepäckidentifizierungsmarke erhält. Das Gepäck wird an diejenige Person ausgehändigt, die im Besitz dieser Marke ist.
Das Gepäck kann nicht immer vom Ausgangs- bis zum Zielort aufgegeben werden, was bedeutet, dass das Gepäck unter Umständen bei einem Zwischenstopp erneut aufgegeben werden muss. Die Richtlinien bezüglich der Gepäckaufgabe hängen sowohl von der jeweiligen Fluggesellschaft (einige Fluggesellschaften wie Vueling checken das Gepäck bei mehr als zwei Zwischenlandungen nicht bis zum Zielort durch) als auch vom Ziel- beziehungsweise Durchreiseland/-flughafen ab.
Das Luftfahrtunternehmen ist dazu verpflichtet, das Gepäck des Passagiers zu befördern, kann hierbei jedoch Beschränkungen bezüglich der Anzahl und des Maximalgewichts der Gepäckstücke vornehmen und Gebühren verlangen, die im Beförderungsvertrag festzusetzen sind.
Wir empfehlen, die Handgepäckbestimmungen vor Reiseantritt beim Luftfahrtunternehmen zu erfragen. Sollten Probleme mit Ihrem Gepäck auftreten (Beschädigung, Verspätung, Verlust), hat das Luftfahrtunternehmen nach dem Montrealer Übereinkommen für den verursachten Schaden zu haften.
8.1. Beanstandungen beim Reisegepäck (Verlust, Beschädigung, Verspätung)
Sollten Probleme mit Ihrem Gepäck auftreten, empfehlen wir Ihnen, dies vor Verlassen des Flughafens am Schalter des Luftfahrtunternehmens zu melden (beziehungsweise wenden Sie sich, falls dieses nicht am Flughafen vertreten ist, an dessen Handling-Agenten oder Vertreter). Nach vorgenommener Beanstandung am Flughafen erhalten Sie vom Luftfahrtunternehmen oder dessen Vertreter eine Kopie des Verlustprotokolls (PIR), die Sie gut aufbewahren sollten.
Zudem sollte eine schriftliche Beschwerde an den Luftfrachtführer erfolgen, der Sie die Kopie des Verlustprotokolls beifügen sollten. Diese Beanstandung muss innerhalb der vom Montrealer Übereinkommen festgesetzten Fristen erfolgen:
Beschädigung von Reisegepäck: Bei Beschädigungen am Reisegepäck muss dem Luftfrachtführer binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks entsprechend Anzeige erstattet werden.
Verspätung von Reisegepäck: Bei Verspätung des Reisegepäcks muss dem Luftfrachtführer binnen 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt hätte werden sollen, Anzeige erstattet werden.
Verlust von Reisegepäck: Das Montrealer Übereinkommen setzt keine Frist, es wird allerdings empfohlen, die Beanstandung schnellstmöglich durchzuführen, sobald die 21 Tage verstrichen sind, in denen das Gepäck als verspätet galt oder sobald das Luftfahrtunternehmen selbst den Gepäckverlust bestätigt.
8.2. Reclamador / Populetic
Nattivus stellt dem Benutzer den Service von Reclamador.es (.RECLAMADOR SL, eine Firma mit NIF B-86474012 und Sitz in Madrid, Calle Zurbano 76, 7º Izda., 28010, eingetragen im Handelsregister von Madrid, Seite M-537869, Blatt 121, Band 29888) und CUSTOMER CARE TECHNOLOGIES SL (NIF: B66546425), im folgenden Populetic, mit Sitz in Rambla Iberia, 97 CP: 08205 Sabadell (Barcelona), eingetragen im Handelsregister von Barcelona, Band 44875, Blatt 129, Seite B-470060 zur die Bearbeitung von Ansprüchen gegen Fluggesellschaften im Auftrag des Nutzers zur Verfügung.
Reclamador.es oder Populetic verarbeitet den Anspruch im Namen des Benutzers.
9. Stornierung und Erstattung
9.1. Nattivus erkennt diejenigen Buchungen als endgültig bestätigt an, die mit einem Buchungscode versehen sind, für die die Zahlung durchgeführt wurde und die Flugscheine ausgestellt sind.
9.2. Im Falle einer Stornierung oder Verspätung eines Fluges, gelten die Bestimmungen des anwendbaren Rechts. Sollte das Luftfahrtunternehmen einen Fluggast mit ordnungsgemäß ausgestelltem Flugschein nicht befördern, das Boarding verzögern oder verweigern, oder den Verlust eines Anschlussfluges verursachen, sofern die Anschlussverbindung Bestandteil des Beförderungsvertrages ist und als vom Nutzer beauftragte und bestätigte Dienstleistung aufgeführt ist, so kann dieser Anspruch auf Entschädigung im Sinne des anwendbaren Rechts haben.
Sollte dem Nutzer eines der im vorstehenden Absatz aufgeführten Probleme widerfahren, sollte er umgehend eine Lösung von dem mit der Durchführung des Fluges beauftragten Vertreter des Luftfahrtunternehmens fordern.
9.3. Wenn dem Nutzer die Beförderung verweigert, diese storniert wird oder es zu einer bedeutenden Verspätung kommt, und das den Flug durchführende Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sollte der Fluggast Beschwerde bei der zuständigen nationalen Stelle erheben. Wenn der Flug von einem Flughafen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union angetreten wird, so ist dieser Staat für die Beschwerde zuständig. Wenn der Flug von einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union angetreten wird und von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union durchgeführt wird, so ist die Beschwerde in dem Land, in dem das Flugzeug landet, zu erheben. Unter der kostenfreien Telefonnummer von Europe Direct (*): 00 800 67 89 10 11 oder über das Kontaktformular auf der Internetseite http://europa.eu/europedirect/index_es.htm erhält der Fluggast Name und Adresse der zuständigen Stellen oder kann sich über Organisationen informieren, die ihn beraten oder bei der Reklamation unterstützen können (zum Beispiel Reisegepäck, Körperverletzung oder Tod und Pauschalreisen)
9.4. Im Angebot von Nattivus sind auch Flugscheine enthalten, die einen nicht erstattungsfähigen Tarif haben. Dies bedeutet, dass keinerlei Erstattung bei Umtausch, Änderung oder Stornierung durch den Nutzer möglich ist. Bei diesen Tarifen erklärt sich der Nutzer mit den Bedingungen der vom Luftfahrtunternehmen erworbenen Flugscheine einverstanden und akzeptiert, dass diese unter keinen Umständen erstattungsfähig sind und er keinen Anspruch auf Erstattung hat.
Aus diesem Grund wird dem Nutzer bei der Buchungsbestätigung der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
9.5. Buchungen bei Billigfluggesellschaften: Nattivus steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, die Stornierung dieser Flugscheine ist allerdings direkt durch Nutzer durchzuführen. Für von ihr durchgeführte Änderungen oder Stornierungen haftet ausschließlich die Luftfahrtgesellschaft; Nattivus ist lediglich Vermittler.
10. Vom Fluggast beantragte Änderungen oder Stornierungen
10.1. Wenn ein Nutzer eine Datumsänderung oder eine Buchungsstornierung beantragt, werden ihm nach individueller Überprüfung, und unter Berücksichtigung sowie die Annahme durch das Luftfahrtunternehmen vorausgesetzt, die Änderungs- und Stornierungsbedingungen seiner Reservierung mitgeteilt. Nattivus berechnet bei Datumsänderungen oder Stornierungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von VIERZIG (40 ?) pro Person. Diese Gebühren sind unter keinen Umständen erstattungsfähig. Bei Billigfluggesellschaften, sofern die Buchung Änderungen, Stornierungen oder die Anfrage von Sonderleistungen zulässt, ist der Kunde verpflichtet, selbst mit der Luftfahrtgesellschaft Kontakt aufzunehmen, da Nattivus weder Anfragen noch Änderungen oder Stornierungen bei den Flugscheinen besagter Luftfahrtunternehmen vornehmen kann.
10.2. Zur Durchführung einer Änderung oder Stornierung ist es Voraussetzung, dass Nattivus der Antrag des Nutzers und dessen Einverständnis zur Übernahme der durch die Änderung oder Stornierung entstehenden Gebühren in schriftlicher Form und mindestens ZWEIUNDSIEBZIG (72) Stunden vor Reiseantritt vorliegen. Der Antrag auf Änderung oder Stornierung muss während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr, zu GTM (Greenwich Mean Time) +1, eingehen. Geht der Antrag außerhalb dieser Bürozeiten ein, so gilt als Eingangsdatum der folgende Werktag, wobei Samstage ab 18 Uhr und Sonntage nicht als Werktage gelten. Die Änderungen oder Stornierungen hängen in jedem Fall von den Endanbietern ab, weshalb es empfehlenswert ist, Nattivus zu kontaktieren und die Fristen und Bedingungen für den Einzelfall zu prüfen.
10.3. Die beim Buchungsabschluss gemachten Angaben (persönliche Daten, gewählte Flüge etc.) müssen korrekt eingegeben sein, da jede nachträgliche Änderung zum Verlust des ursprünglichen Tarifs und zusätzliche durch das Luftfahrtunternehmen erhobene Entgelte führen kann.
Sollte die Buchung aufgrund falscher Angaben des Nutzers fehlerhaft sein, so muss dieser sich schnellstmöglich mit Nattivus in Verbindung setzen, um die nötigen Schritte bei der Fluggesellschaft einzuleiten und gegebenenfalls die Kosten zu minimieren.
10.4 Nattivus erhebt eine Bearbeitungsgebühr von ZEHN EURO (10 ?) für jegliche nicht in der beauftragten Beförderung eingeschlossenen Dienstleistungen, die nach der Buchung hinzugefügt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwaltung von Bordkarten, dem Hinzufügen von zusätzlichem Gepäck, der Verwaltung von Kundenkarten oder ähnlichem.
11. Reiserücktrittsversicherung
Nattivus bietet dem Nutzer die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die gegebenenfalls und die Einhaltung der festgelegten Bedingungen und Anforderungen vorausgesetzt, die Rückerstattung des Kaufpreises der durchgeführten Buchung ermöglicht.
Nattivus empfiehlt, diesen Versicherungsschutz, der im Moment der Buchung in Kraft tritt, in Anspruch zu nehmen. Nattivus empfiehlt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Police sowie mögliche Ausschlussklauseln im Vorfeld zu prüfen.
12. Ermäßigung für Einwohner der Balearischen Inseln, der Kanarischen Inseln oder der Städte Ceuta oder Melilla
Durch Markieren der Option "Einwohner" beim Buchungsvorgang werden ermäßigte Tarife angezeigt, sofern das Luftfahrtunternehmen und die Flüge dies zulassen, und der Nutzer wird um Einverständnis zur Überprüfung der Einwohnereigenschaft durch das automatisierte System zum Nachweis des Wohnsitzes (SARA) gebeten.
Die Bestätigung der Buchung erfolgt erst dann, wenn das Ergebnis der Überprüfung "BESTÄTIGT" ist.
Diese Ermäßigung ist nicht auf bereits genutzte oder ohne die Ermäßigung gebuchte Flugscheine anwendbar. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sich vor der Beantragung eines ermäßigten Tickets für Einwohner über die geforderten Nachweise zur Nutzung der Ermäßigung zu informieren und darüber, ob er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit und rechtlicher Situation eine solche Ermäßigung für sich in Anspruch nehmen kann.
13. Großfamilienermäßigung
In Spanien wird Mitgliedern von Großfamilien durch die Verfügung Nr. 3837/2006 des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten eine Ermäßigung auf Inlandsflugpreise gewährt.
Diese Ermäßigung kann zusätzlich zur Ermäßigung für Einwohner der Balearischen Inseln, der Kanarischen Inseln oder der Städte Ceuta oder Melilla erfolgen.
Um die Großfamilienermäßigung zu erhalten, muss der Nutzer gegenüber dem Luftfahrtunternehmen den Nachweis der Großfamilieneigenschaft erbringen und die Offizielle Großfamilienbescheinigung oder Einzelbescheinigung, die von der Autonomen Gemeinschaft ausgestellt und gültig ist, vorlegen.
Beim Buchungsvorgang werden die erforderlichen Daten zum Nachweis des Anspruches auf diese Ermäßigung abgefragt.
Die Prüfung der angegebenen Dokumente wird durch den Luftfrachtführer bei der Abfertigung, vor dem Boarding vorgenommen. Es müssen alle notwendigen Nachweise vorgelegt werden, unabhängig davon, ob der Nutzer bereits im Vorfeld in Besitz der entsprechenden Bordkarte ist. Sollte der Nutzer seine Identität oder die Eigenschaft der Großfamilienangehörigkeit nicht nachweisen können beziehungsweise sollten seine Daten nicht mit denen des Ticketinhabers auf dem Flugschein übereinstimmen, kann er die dem Flugschein entsprechende Reise nicht antreten.
13.1 Einwohner- und Großfamilienermäßigung bei Billigfluggesellschaften
Diese Art von Ermäßigungen ist bei Flügen, die von Billigfluggesellschaften durchgeführt werden, nicht immer anwendbar. Um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, sollte der Nutzer Nattivus um Informationen bitten oder die Buchung direkt bei der Luftfahrtgesellschaft durchführen.
14. Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Gepäck
14.1. Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung
Gemäß geltenden Vorschriften ist der Luftfrachtführer im Falle des Todes oder der Körperverletzung eines Fluggastes für den Schaden haftbar, wenn der Unfall, der den Schaden verursacht hat, an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen eingetreten ist. Weist der Luftfrachtführer nach, dass der Fluggast den Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung verursacht oder dazu beigetragen hat, so ist der Luftfrachtführer ganz oder teilweise von seiner Haftung befreit.
Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Körperverletzung oder Tod von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 SZR kann das Luftfahrtunternehmen keine verschuldensbezogenen Einwendungen gegen Schadenersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat beziehungsweise dass dieser Schaden ausschließlich auf die Fahrlässigkeit oder eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung eines Dritten zurückzuführen ist.
14.2. Vorschusszahlungen bei Tod oder Körperverletzung
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen binnen 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt die Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR.
14.3. Verspätung von Reisegepäck
Die Luftfahrtgesellschaft haftet für Schäden durch Verspätungen bei der Beförderung von Gepäck, es sei denn, sie hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen oder die Ergreifung dieser Maßnahmen war unmöglich. Die Haftung für Schäden aufgrund der Verspätung von Reisegepäck ist auf 1.000 SZR begrenzt.
14.4. Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
Die Luftfahrtgesellschaft haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.000 SZR. Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern das Reisegepäck vorher nicht bereits beschädigt war. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet das Luftfahrtunternehmen lediglich für schuldhaftes Verhalten.
14.5. Höhere Haftungsgrenzen für Reisegepäck
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine
besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.
14.6. Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Beschwerde oder Anzeige an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder der Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses Vertrag schließendes Luftfahrtunternehmen.
14.7. Klagefristen
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
14.8. Grundlage dieser Informationen
Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Dieser von der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geforderte Hinweis kann weder als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs noch zur Auslegung dieser Verordnung oder des Übereinkommens von Montreal herangezogen werden.
14.9. Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt fest, dass die den Flug ausführende Luftfahrtgesellschaft im Fall der Nichtbeförderung oder bei Annullierung dazu verpflichtet ist, den Fluggast zu entschädigen und Unterstützung zu leisten. Sofern der Passagier fristgerecht zum Check-In erschienen ist, können diese Rechte für jegliche Art von Flug, einschließlich Charter, in Anspruch genommen werden von:
a. Fluggästen, die einen Flug auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten.
b. Fluggästen, die einen Flug von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten, sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist.
14.10. Nichtbeförderung
Wenn die Zahl an Passagieren die Anzahl an verfügbaren Plätzen übersteigt, versucht das Luftfahrtunternehmen zunächst Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter bestimmten Bedingungen, die unter anderem die Rückerstattung des Flugpreises (gegebenenfalls in Verbindung mit einem kostenfreien Rückflugticket zum ersten Abflugort) oder das Angebot anderweitiger Beförderung zum Endziel einschließen müssen, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen.
Findet sich kein Freiwilliger, so erhält der Fluggast vom Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei Flügen von weniger als 1500 Kilometern; 400 Euro bei Flügen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einer Entfernung von mehr als 1500 km sowie auf allen anderen, außergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 Kilometern und 600 Euro für Flüge von mehr als 3500 Kilometern, außerhalb der Europäischen Union. Die Reduzierung der Ausgleichsleistungen um jeweils die Hälfte ist möglich, wenn die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als jeweils 2, 3 oder 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit liegt.
Die Luftfahrtgesellschaft ist verpflichtet, dem Passagier freie Wahl zwischen der Rückerstattung des Flugpreises (gegebenenfalls in Verbindung mit einem kostenfreien Rückflugticket zum ersten Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Endziel zu lassen und kostenfrei, ausreichend Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten, sowie, falls notwendig, Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung) und Kommunikationsmittel bereitzustellen.
14.11. Annullierung von Flügen
Bei Annullierung eines Fluges ist die ausführende Luftfahrtgesellschaft verpflichtet, dem Passagier freie Wahl zwischen der Rückerstattung des Flugpreises (gegebenenfalls in Verbindung mit einem kostenfreien Rückflugticket zum ersten Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Endziel zu lassen und kostenfrei, ausreichend Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten, sowie, falls notwendig, Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung) und Kommunikationsmittel bereitzustellen.
Das Luftfahrtunternehmen muss bei Annullierung unter Umständen dieselben Ausgleichsleistungen wie im Fall von Nichtbeförderung erbringen, sofern dem Fluggast die Annullierung nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder diesem keine anderweitige Beförderung zu einem dem ursprünglichen Reiseplan naheliegenden Zeitpunkt angeboten wurde.
Die Ausgleichszahlungen oder Erstattungen erfolgen durch Barzahlung, durch Banküberweisung oder Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen, und sind binnen 7 Tagen zu leisten.
Werden dem Nutzer diese Rechte verweigert, so kann er beim Luftfahrtunternehmen, das den Flug durchführt, Beschwerde einreichen.
14.12. Große Verspätungen
Unmittelbare Unterstützung: Wenn der Passagier den Check-In zur vorgegebenen Zeit macht, einschließlich bei Chartern, bei Abflug von einem Flughafen der Europäischen Union oder zu einem Zielflughafen der Europäischen Union von einem Flughafen außerhalb der EU, sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, und wenn für das ausführende Luftfahrtunternehmen absehbar ist, dass sich der Abflug um mindestens zwei Stunden bei Flügen über eine Entfernung von 1 500 Kilometern oder weniger; um mindestens drei Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 Kilometern beziehungsweise bei allen anderen außergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern oder um mindestens vier Stunden bei allen anderen außergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3 500 Kilometern gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, ist die Luftfahrtgesellschaft verpflichtet, dem Fluggast ausreichend Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten, sowie, falls notwendig, Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung) und Kommunikationsmittel bereitzustellen.
Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, muss das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast zudem die Rückerstattung des Flugpreises (gegebenenfalls in Verbindung mit einem kostenfreien Rückflugticket zum ersten Abflugort) anbieten.
Werden dem Nutzer diese Rechte verweigert, so kann er beim Luftfahrtunternehmen, das den Flug durchführt, Beschwerde einreichen.
Nachträgliche Beschwerden: Sofern es sich bei dem für eine Verspätung eines Fluges, unabhängig vom Ort, haftenden Unternehmen um ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union handelt, kann der Fluggast Schadenersatz bis zu 4 150 SZR einfordern. Sollte das Unternehmen nicht mit der Rückforderung einverstanden sein, können Sie ein Gericht anrufen.
Der Nutzer kann sowohl bei dem Luftfahrtunternehmen, bei dem er seine Reise gebucht hat als auch beim Luftfahrtunternehmen, das den Flug ausführt Beschwerde einreichen, sofern es sich nicht um dasselbe Unternehmen handelt.
Haftung: Jegliche Haftungsbeschränkung oder Haftungsausschluss des Luftfahrtunternehmens überträgt sich auf seine Agenten, Vertreter und Angestellten sowie auf jegliche Person, deren Luftfahrzeug vom Luftfrachtführer für den Transport verwendet wird, und auf deren Vertreter, Agenten und Angestellte.
Die Beförderungsbestimmungen gelten für alle Agenten, Angestellten oder Vertreter des Luftfrachtführers, die keine Befugnis haben, diese zu ändern oder sich diesen zu entsagen.
Nattivus haftet nicht für mögliche Doppelbuchungen durch den Nutzer. Ebenso wenig haftet Nattivus für unmögliche Buchungen, zum Beispiel, dass ein Fluggast zum selben Zeitpunkt an unterschiedliche Orte fliegt.
15. Unbezahlte Flugscheine
Wenn die Kreditkarte des Nutzers zur Zahlung von reservierten Flugtickets, bei deren Verkauf Nattivus als Vermittler auftritt, aus irgendeinem Grund abgelehnt oder verweigert wird, kann die Reservierung ohne vorherige Benachrichtigung durch die Fluggesellschaft storniert werden.
Wenn eine teilweise oder vollständige Rückerstattung, Stornierung oder Ablehnung, der Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgt, ist Nattivus berechtigt, für die Ausstellung und Zahlung der Flugscheine eine Gebühr als Schadenersatz für den Zahlungsausfall zu erheben.
16. Pflichten des Fluggastes
Der Fluggast ist verpflichtet, zur vom Luftfahrtunternehmen vorgegebenen Zeit am Flughafen zu sein oder so lange im Voraus, um die vor dem Abflug nötigen Formalitäten durchführen zu können, mindestens aber eineinhalb Stunden vor Abflug bei nationalen Flügen und zwei Stunden bei internationalen Flügen. Nattivus haftet nicht bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Fluggast.
17. Anschlussflüge
Bei Anschlussflügen muss der Fluggast bestimmte Mindestumsteigezeiten beachten. Verpasst er trotz der Einhaltung dieser Zeiten seinen Anschlussflug, ist das Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, ihn für den nächsten verfügbaren Flug einzuchecken, sofern der Fluggast kein Ticket mit Einschränkungen besitzt. Erfolgen die Anschlussflüge in Flugzeugen derselben Fluggesellschaft und wird der Anschlussflug durch Verschulden des Luftfahrtunternehmens verpasst, so haftet dieses in 100% der Fälle.
Es wird empfohlen, sich bei Nattivus über die Mindestumsteigezeiten zu informieren und stets einen ausreichenden Spielraum einzukalkulieren.
Nattivus zeigt Flüge an, die die von jedem Flughafen vorgegebenen Mindestumsteigezeiten bei Anschlussflügen beachten. Diese Mindestzeiten eines jeden Flughafens sind als reine Flugverbindungen ohne Beachtung einer Gepäckaufgabe kalkuliert, das heißt die Anschlüsse sind garantiert, wenn am Anschlussflughafen kein Gepäck abgeholt und erneut aufgegeben werden muss. Für den Fall, dass im Verlauf der Flugreise Gepäck erneut aufgegeben werden muss, sind Anschlusszeiten von mehr als 2 Stunden einzuhalten.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich keine Verbindungen zu buchen, die nicht mindestens die im vorstehenden Absatz dargestellten Umsteigezeiten erfüllen. Die Nichtbeachtung dieser Zeiten beinhaltet ein Risiko, dass durch Nattivus weder kontrolliert noch verringert werden kann.
Gelegentlich bieten Luftfahrtunternehmen Direktflüge mit technisch bedingten Zwischenstopps an Orten an, die nicht dem Ausgangs- oder Zielflughafen entsprechen. Diese Stopps können durch einen Flugzeugwechsel, die Aufnahme weiterer Fluggäste bedingt sein oder sonstige technische Gründe haben. Nattivus informiert Sie über diese Zwischenstopps, sofern diese Information von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Unter keinen Umständen haftet Nattivus für etwaige Unannehmlichkeiten oder entstandene Schäden.
18. Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen
Wenn der Nutzer spezielle Dienstleistungen, wie Rollstühle, Tiere in der Kabine oder im Frachtraum oder spezielle Mahlzeiten bestätigen möchte, so muss er dies im Feld ANMERKUNGEN angeben. Im Fall von eingeschränkter Mobilität, muss der gewünschte benötigte Service angegeben werden, ob Treppen benutzt werden können oder nicht etc. Bei der Beförderung von Tieren muss angegeben werden, um welches Tier es sich handelt, die Maße der Transportbox und das Gesamtgewicht von beidem.
19. Haftung von Nattivus
Nattivus, als Inhaber dieser Webseite, bietet dem Nutzer verschiedene Lufttransportdienstleistungen an und handelt im Namen und auf Rechnung von Luftfahrtunternehmen.
Aktualisierte Version 20. Dezembre 2022
By and between,
TOR GLOBAL TRAVEL (CICMA nº 3750) SLU, with registered office in Glorieta de Quevedo, 9, 28015 Madrid, and Tax Identification Number (NIF) B87500856, CICMA 3750.
And the user, who accesses the website to learn about and contract the services offered through the website and who declares to be of legal age (that is, at least 18 years of age) and has the legal capacity necessary to enter into this agreement and to use this website in accordance with this Legal Notice and with the General Conditions of each type of service offered on the website, both of which the user hereby declares understands in their entirety.
-
Onlinetravel's role as agent
As the legal owner of this Website, Onlinetravel offers the possibility of
reserving train tickets with railway transporters, either separately or
in combination with other services, acting in the name and on behalf of
such transporters. In no event shall the operation of this Website be
construed as a means of direct sales in the name of these transport
services, as Onlinetravel acts solely in its capacity as broker. Therefore,
the User shall be bound by the General Conditions of the transporter.
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Reservation confirmation
Once a reservation has been placed through the Website and the
corresponding confirmation has been received via email, in order to
travel, the User must print out the ticket and present it before
boarding the train. Onlinetravel shall not be held liable in the event that a
railway transporter denies boarding to the User due to the latter?s
failure to present the printed tickets.
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Transporter fee conditions
Onlinetravel considers any reservations that include a
booking reference number to be confirmed and therefore definite. Once a
reservation is confirmed by the railway company, the tickets shall be
issued and the cancellation and modification conditions established by
the transporter shall become effective. Upon issue of the tickets, any
changes, modifications or cancellations shall be governed by such
conditions and subject to the fees established therein.
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Modifications and cancellations
In the event that the User wishes to cancel or
modify a train reservation, the User must contact Onlinetravel to enquire
about the rate restrictions and any corresponding penalties that will be
imposed by the transporter.
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Handling fees
The handling fees for reservations are EUR3 per passenger.
If a reservation is modified or cancelled, Onlinetravel will charge a handling fee of EUR6 per passenger.
In the case of combined purchases of lodging and transportation services, the fee shall be EUR20 per passenger.
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Minors
The transport company is authorised to require any official documentation that may be necessary to certify the age of the minor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pauschalreisevertrag
Auf der einen Seite, TOR GLOBAL TRAVEL (CICMA nº 3750), S.L.U.
(im Folgenden "Onlinetravel"). Und auf der anderen Seite der Nutzer, der Zugang zu der Webseite hat, um Informationen zu erhalten und die über die Webseite angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und der erklärt, dass er volljährig ist (d.h. mindestens 18 Jahre alt ist) und die erforderliche Rechtsfähigkeit besitzt, um an diese Vereinbarung gebunden zu sein und diese Webseite in Übereinstimmung mit diesem rechtlichen Hinweis und den allgemeinen Bedingungen für jede Art von Dienstleistung, die auf der Webseite angeboten wird, zu nutzen, und der erklärt, dass er diese kennt und vollständig verstanden hat.
1. Anwendbares Recht und Annahme der vorliegenden Bedingungen.
Der Pauschalreisevertrag unterliegt der Vereinbarung der Parteien, den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und den Bestimmungen im Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November, mit dem Texto Refundido de la Ley General de Defensa de los Consumidores (Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern) und anderer ergänzender Gesetze sowie die Verordnungen, die dieses Gesetz gegebenenfalls ersetzen, genehmigt werden.
Die Buchung oder Teilnahme an einer der angebotenen Pauschalreisen setzt voraus, dass jede einzelne der vorliegenden Klauseln dieser allgemeinen Bedingungen sowie die besonderen Bedingungen, die im Vertrag vereinbart oder in den Reiseunterlagen enthalten sind, ausdrücklich akzeptiert wird.
2. Pauschalreise.
Eine "Pauschalreise" ist eine vorherige Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente (Verkehrsmittel, Unterkunft, andere touristische Dienstleistungen, die nicht mit dem Verkehrsmittel oder der Unterkunft zusammenhängen und einen wesentlichen Teil der Pauschalreise ausmachen), die zu einem Pauschalpreis verkauft oder angeboten wird, wenn diese Dienstleistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt.
Alle Pauschalreisen, die Sie unter Nattivus finden, werden von verschiedenen Großhandelsagenturen (auch " Tour Operators " genannt) organisiert.
3. Preis.
3.1. Preisüberprüfung.
Die im Vertrag festgelegten Preise dürfen nicht geändert werden, es sei denn, die Möglichkeit einer Änderung nach oben oder unten ist ausdrücklich vorgesehen und zu diesem Zweck werden die genauen Berechnungsmethoden festgelegt und (im Falle einer Preiserhöhung) mehr als 20 Tage vor dem Abreisedatum der Reise mitgeteilt.
Die Änderung erfolgt nur, um Änderungen des Beförderungspreises, einschließlich der Treibstoffkosten, der Steuern und Abgaben für bestimmte Dienstleistungen und der für die vereinbarte Reise geltenden Wechselkurse, zu berücksichtigen.
3.2. Der Pauschalpreis umfasst:
1. Indirekte Verbrauchssteuern, sofern zutreffend.
2. Der Aufenthalt in der ausgewählten Unterkunft im Rahmen der vertraglich vereinbarten Regelung, wenn die Dienstleistung im Programm enthalten ist.
3. Alle Dienstleistungen und Ergänzungen, die im Vertragsprogramm ausdrücklich aufgeführt sind.
4. Die Flughafengebühren, soweit zutreffend..
5. Der Transport, wenn diese Dienstleistung im Vertragsprogramm enthalten ist.
6. Die technische Unterstützung während der Reise, wenn diese Dienstleistung ausdrücklich im vertraglichen Programm enthalten ist.
3.3. Der Preis des Pakets beinhaltet nicht:
Alle anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Vertragsprogramm aufgeführt sind, wie z. B. Visa, Impfbescheinigungen, "Extras" wie Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser, spezielle Diäten, Waschen und Bügeln von Kleidung, Parken, Benutzung des Telefons, Kinderbetten, Verleih von Fernsehgeräten, Wellness-, Kur- und Thermalbäder, Massagen, medizinische, therapeutische oder gesundheitliche Behandlungen und alle anderen ähnlichen Dienstleistungen, die der Betrieb zu einem Preis anbietet, der unabhängig von der vertraglich vereinbarten Hauptunterkunftsleistung ist.
In bestimmten Reisezielen fallen zusätzliche Steuern an, wie z. B. touristische/örtliche Steuern, die je nach Kategorie der Einrichtung und des Reiseziels variieren können. Diese Steuern sind direkt im Hotel zu entrichten, und der Nutzer ist allein für ihre Zahlung verantwortlich..
3.4. Zahlungen und Erstattungen.
Bevor eine Gebühr erhoben wird, können Sie die vorvertraglichen Informationen über Ihre Reise konsultieren, gemäß Artikel 153 vom Real Decreto Legislativo (Königlichen Gesetzesdekrets) 1/2007 vom 16. November einsehen, für die Neufassung der Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern) und andere ergänzende Gesetze verabschiedet werden.
Wenn Sie das Pauschalpaket auf einem anderen Weg als über die Website buchen, werden keine Kosten berechnet, bis Ihr Manager Ihre Buchung bestätigt und Sie die Zahlung akzeptiert haben.
Wenn Sie das Pauschalpaket über die Website buchen, bedeutet es die Annahme des Gebührs in dem gewählten Zahlungsmittel.
Die Reise muss vollständig bezahlt sein, bevor die endgültigen Unterlagen verschickt werden, und auf jeden Fall vor dem geplanten Abreisetermin.
Sollte die Zahlung aus irgendeinem Grund abgelehnt werden, wird die Reservierung storniert, nachdem der Nutzer informiert wurde, um zu versuchen, das Zahlungsproblem zu lösen.
Wird der vereinbarte Preis nicht vollständig und unter den angegebenen Bedingungen bezahlt, wird davon ausgegangen, dass der Nutzer die Reise absagt, und es gelten die Bedingungen, die im Abschnitt "Rücktritt durch den Verbraucher" aufgeführt sind.
Wenn der Nutzer eine Reservierung bei einer Billigfluggesellschaft oder ein Low Cost + Hotel vornimmt, wird seine Kreditkarte zweimal belastet, einmal von der Low Cost-Fluggesellschaft selbst für den Flugpreis und einmal vom Einzelhändler (Nattivus) für die übrigen vertraglich vereinbarten Leistungen..
Im Falle einer Stornierung und der Tatsache, dass der Tarif ganz oder teilweise erstattungsfähig ist, kann der Betrag der Reservierung in Form eines freiwilligen Rückerstattungsgutscheins zurückerstattet werden. Dieser freiwillige Gutschein kann für jede von Onlinetravel angebotene Dienstleistung eingelöst werden, ist ein (1) Jahr ab Ausstellung gültig und reduziert die Verwaltungsgebühren von Onlinetravel bei Stornierungen. Die übrigen Bedingungen, die für den Gutschein gelten, werden auf dem Gutschein angegeben.
Das Angebot des freiwilligen Gutscheins schränkt nicht das Recht des Nutzers ein, jederzeit die Rückerstattung der gezahlten Beträge mit demselben Zahlungsmittel innerhalb einer Frist von höchstens vierzehn (14) Tagen zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Bestellung einer Dienstleistung von außerhalb der Europäischen Union je nach dem gewählten Zahlungsmittel eine geringe Gebühr auf den Endpreis erhoben werden kann. Sie werden über diese mögliche Gebühr und ihre Höhe während des Kaufvorgangs informiert, bevor Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
4. Änderung oder Stornierung der Reise durch den Verbraucher. -
Der Nutzer kann jederzeit die angeforderten oder vertraglich vereinbarten Dienstleistungen stornieren und hat dabei das Recht auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, muss aber den Veranstalter in der unten angegebenen Höhe entschädigen, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund höherer Gewalt:
a) Er hat die Verwaltungskosten, etwaige Stornierungskosten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtbetrags der Reise zu zahlen, wenn die Stornierung mehr als zehn und weniger als fünfzehn Tage vor Reisebeginn erfolgt; 15 % zwischen dem dritten und zehnten Tag und 25 % innerhalb von achtundvierzig Stunden vor Reisebeginn.
De no presentarse a la salida, el consumidor y usuario está obligado al pago del importe total del viaje, abonando, en su caso, las cantidades pendientes salvo acuerdo entre las partes en otro sentido.
b) Für den Fall, dass die vereinbarten und stornierten Leistungen, die Teil der Pauschalreise sind, besonderen wirtschaftlichen Vertragsbedingungen unterliegen (z. B. nicht erstattungsfähige Hotel- oder Transporttarife, Charter- oder Sonderflüge, Luftfracht, Touren, Ausflüge usw.), werden die Stornierungsgebühren für die Stornierung vom Anbieter der jeweiligen Leistung festgelegt.
5. Änderung oder Annullierung der Reise durch den Veranstalter.
5.1. Vor der Abreise.
Sollte sich vor Antritt der Reise die Verpflichtung ergeben, einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages wesentlich zu ändern, wird Nattivus den Nutzer unverzüglich informieren und sich verpflichten, eine Alternative mit den gleichen Merkmalen wie die angefragte Reise anzubieten (in jedem Fall hat der Nutzer die Wahl, entweder den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen oder eine Vertragsänderung zu akzeptieren, in der die eingeführten Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Preis aufgeführt sind).
Der Nutzer muss die getroffene Entscheidung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung mitteilen. Falls der Nutzer seine Entscheidung nicht innerhalb der angegebenen Fristen mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen möchte.
Entscheidet sich der Nutzer, den Vertrag zu kündigen, oder storniert der Veranstalter die Pauschalreise vor dem vereinbarten Abreisetermin aus einem Grund, den der Nutzer nicht zu vertreten hat, so hat der Nutzer ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Anspruch auf Erstattung aller gezahlten Beträge gemäß dem Vertrag oder auf die Durchführung einer anderen Pauschalreise von gleichwertiger oder höherer Qualität, sofern der Veranstalter oder Vermittler diese dem Nutzer anbieten kann.
Viele Reiseziele verlangen von ausländischen Staatsangehörigen aus anderen Ländern aufgrund der Covid-19-Pandemie die Erfüllung bestimmter Gesundheitsanforderungen, um einreisen zu dürfen. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese vor Antritt der Reise in den offiziellen Medien der Behörden des Bestimmungslandes einzusehen.
5.2. Wenn die Reise begonnen hat.
Erbringt der Reiseveranstalter nach der Abreise einen erheblichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht oder kann er sie nicht erbringen, so trifft er ohne Mehrkosten für den Reisenden geeignete Vorkehrungen für die Fortsetzung der Reise und zahlt dem Reisenden gegebenenfalls den Differenzbetrag zwischen den erbrachten und den gebuchten Leistungen. Setzt der Nutzer die Reise mit den vom Veranstalter angebotenen Lösungen fort, so wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert hat.
Sind die vom Veranstalter gewählten Lösungen nicht durchführbar oder werden sie vom Nutzer aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so stellt der Veranstalter dem Nutzer unbeschadet einer eventuell geschuldeten Entschädigung ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung, das dem für die Rückreise zum Abreiseort oder zu einem anderen zwischen ihnen vereinbarten Ort verwendeten Transportmittel entspricht.
6. Übertragung der Reservierung. - Wenn es Flugtickets gibt und diese bereits ausgegeben sind, ist dies nicht möglich.
Der Nutzer kann seine Buchung für die Pauschalreise kostenlos auf eine Person übertragen, die alle von den verschiedenen Anbietern geforderten Bedingungen für die Pauschalreise erfüllt, sofern diese Übertragung Nattivus mindestens 15 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt wird.
Die Person, die ihre Reservierung für die Pauschalreise überträgt, und der Erwerber haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für alle gerechtfertigten zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstanden sind.
7. Verpflichtungen der Nutzer.
Der Reisende hat Onlinetravel unverzüglich zu informieren, wenn er bei der Erbringung einer vertraglichen Reiseleistung einen Mangel feststellt.
Die Nichtübereinstimmung ist dem Veranstalter oder Onlinetravel und gegebenenfalls dem Erbringer der betreffenden Leistung schriftlich oder in einer anderen dokumentierbaren Form mitzuteilen.
Es liegt in der Pflicht des Nutzers einer beauftragten Dienstleistung, sich selbst zu informieren und sicherzustellen, dass die Einreisebestimmungen für seine Reise entsprechend seiner persönlichen und/oder rechtlichen Situation durchführbar sind, sowie die erforderlichen Ausweispapiere für das Land, in das er reist, und die gebuchte(n) Fluggesellschaft(en) mitzubringen.
Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass das Ausweisdokument in bestimmten Fällen für Inlands- oder Kontinentalflüge nicht ausreicht, wie z. B. bei Flügen der Serie Iberia 6000 oder bei Flügen, die ihre Reise außerhalb unserer Grenzen begonnen haben und Spanien als Transitzone zu ihrem Endziel nutzen.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Empfehlungen und/oder Anforderungen ist der Nutzer allein verantwortlich für alle Kosten, Verluste, Schäden und/oder Nachteile, die ihm oder dem Unternehmen entstehen, darunter auch die Unmöglichkeit, die gebuchte Reise zu genießen.
Das US-Ministerium für Innere Sicherheit verlangt, dass alle Passagiere, die in die USA fliegen oder durch ihr Hoheitsgebiet, einschließlich Puerto Rico, reisen, einen maschinenlesbaren Reisepass besitzen und die ESTA-Reisegenehmigung ausgefüllt und erhalten haben, auch Minderjährige. Ebenso werden die Passagiere über die Notwendigkeit informiert, alle anderen geeigneten und obligatorischen Genehmigungen für die Einreise und den Transit im Ziel- oder Transitland gemäß den geltenden Vorschriften einzuholen.
Alle diese Informationen sind auf der Website des spanischen Außenministeriums zu finden.
Bei Reisen mit einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Zielland muss der Endverbraucher die gesetzlichen Vorschriften und Einreisebestimmungen erfüllen, um die Reise antreten zu können, und ist verpflichtet, die für die Einreise in sein Hoheitsgebiet erforderlichen Visa und Genehmigungen einzuholen, wobei der bloße Transit über diese Flughäfen als Einreise in sein Hoheitsgebiet gilt. Die geschätzte Mindestdauer für die Einholung dieser Genehmigungen kann bis zu drei Monate betragen, wobei der übliche Zeitraum 20 Tage beträgt. Es wird daher empfohlen, dies so weit wie möglich im Voraus zu tun. Gemäß der Anweisung Nr. 10/2019 des Staatssekretärs für Sicherheit benötigen Minderjährige unter 18 Jahren bei Auslandsreisen zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass eine unterzeichnete Erklärung über die Erlaubnis, außerhalb des Staatsgebiets zu reisen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn der Minderjährige in Begleitung eines seiner gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) reist. Reist der Minderjährige jedoch allein oder in Begleitung anderer als der oben genannten Personen, so ist die Ausstellung einer solchen Bescheinigung erforderlich.
Das Formular ist erhältlich bei den operativen Einheiten der Generaldirektion der Polizei, der Generaldirektion der Guardia Civil, bei Notaren und Bürgermeistern.
Bei ausländischen Minderjährigen, die sich in Spanien aufhalten, müssen sich ihre gesetzlichen Vertreter oder diese gemäß den Bestimmungen ihrer jeweiligen nationalen Gesetzgebung an ihre Konsularbehörden wenden, um die entsprechenden Unterlagen gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung auszufüllen.
Minderjährige bis zu 14 Jahren, die mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten fliegen, müssen das Familienbuch mit sich führen, um ihre Beziehung zu ihren Eltern/Erziehungsberechtigten nachzuweisen, wenn sie keinen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Sie benötigen einen nationalen Personalausweis für Flüge in die Gemeinschaft (Schengen-Raum) und einen Reisepass (und ein Visum, falls das Zielland dies verlangt) für internationale Flüge und Flüge in die Gemeinschaft, die nicht dem Schengen-Abkommen unterliegen. Passagiere ab 14 Jahren müssen dieselben Unterlagen vorlegen wie erwachsene Passagiere. In jedem Fall empfehlen wir, sich bei den einzelnen Fluggesellschaften über die Bestimmungen bezüglich der erforderlichen Unterlagen zu informieren".
Wir weisen Sie darauf hin, dass einige Billigfluggesellschaften (Ryanair, Easyjet, usw. ....) keine unbegleiteten Minderjährigen unter einem bestimmten Alter akzeptieren. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei jeder Fluggesellschaft über die Bestimmungen bezüglich des erforderlichen Alters für die Reise zu informieren.
Onlinetravel ist nicht dafür verantwortlich, dass eine Person unter 18 Jahren die gebuchte Pauschalreise nicht antreten kann, weil die oben genannten Unterlagen fehlen.
Auch das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung veröffentlicht auf seiner Website eine Fülle von Informationen über die gesundheitlichen Bedingungen sowie weitere Empfehlungen für Besuche in diesen Ländern, die Onlinetravel vor Reiseantritt zu lesen empfiehlt:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/sanidadExterior/salud/consejosViajero.htm
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass ausführliche und aktuelle Informationen über die erforderlichen Unterlagen auf der Website des spanischen Außenministeriums und über Gesundheitsinformationen auf der Website des Gesundheitsministeriums verfügbar sind.
8. Verantwortung des Veranstalters und des Vermittlers.
Sie haften gegenüber dem Nutzer nach Maßgabe der Verpflichtungen, die ihnen im Rahmen der Verwaltung der Pauschalreise obliegen, für die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, unabhängig davon, ob diese von ihnen selbst oder von anderen Dienstleistern zu erfüllen sind, und unbeschadet des Rechts der Veranstalter und Vermittler, gegen diese Dienstleister vorzugehen.
Es sei darauf hingewiesen, dass Onlinetravel keine direkte Dienstleistung erbringt, sondern im Verkehr nur als Vermittler zwischen seinen Kunden und Anbietern auftritt, wobei letztere die Reiseleistungen erbringen.
Onlinetravel haftet nicht, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche aus einer Versicherung geltend machen kann.
Die Haftung gegenüber dem Nutzer ist im Allgemeinen gesamtschuldnerisch für alle gemeinsam am Vertrag beteiligten Unternehmer, unabhängig von ihrer Art und den zwischen ihnen bestehenden Beziehungen, unbeschadet des Rechts auf Wiederholung derjenigen, die gegenüber dem Nutzer haften, dem die Verletzung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags zuzurechnen ist, je nach ihrem jeweiligen Bereich der Verwaltung des Pakets.
Hat der Verbraucher jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, so gilt die gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem Veranstalter und dem Vermittler nicht. Der Reisende kann Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Leistungen, aus denen die Pauschalreise besteht, unmissverständlich an die Veranstalter oder Vermittler richten, die verpflichtet sind, den Reisenden über die bestehende Haftungsregelung zu informieren, den Anspruch je nach Umfang der Verwaltung direkt oder durch Weiterleitung an die zuständige Stelle zu bearbeiten sowie den Reisenden über den Fortgang der Reklamation zu informieren.
Unterlässt der Veranstalter oder Vermittler die Bearbeitung der Beanstandung, so haftet er dem Reisenden gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter bzw. Vermittler für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Veranstalter aus seinem Leitungsbereich obliegenden Verpflichtungen zur Durchführung der Pauschalreise.
Es wird auch für Schäden gehaftet, die dem Nutzer durch die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages entstehen.
Diese Haftung erlischt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
a) dass die bei der Ausführung des Auftrags festgestellten Mängel dem Nutzer zuzurechnen sind.
b) dass diese Mängel einem Dritten zuzuschreiben sind, der mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nichts zu tun hat, und dass sie unvorhersehbar oder unüberwindbar sind.
c) dass die genannten Mängel auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, d. h. auf außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
d) Die Mängel sind auf ein Ereignis zurückzuführen, das der Vermittler bzw. der Veranstalter trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen und nicht überwinden konnte.
Der Schadenersatz für Schäden, die durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen entstanden sind, ist gemäß den Bestimmungen der internationalen Übereinkommen über diese Leistungen begrenzt.
Der Veranstalter haftet nicht für Entschädigungen für eigenständige Leistungen, die nicht in der Pauschalreise enthalten sind (z. B. Hotelreservierungen an vorherigen oder nachfolgenden Tagen, Beförderung vom Herkunftsort des Reisenden zum Abreiseort und umgekehrt, verpasste Flugverbindungen usw.)
Was andere Schäden als Personenschäden betrifft, so muss der Verbraucher diese stets nachweisen.
Kann die vertragsgemäße Rückreise des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht gewährleistet werden, so übernimmt Onlinetravel bzw. der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterkunft, wenn möglich einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisenden. Sind in den europäischen Vorschriften über Fahrgastrechte, die für das betreffende Beförderungsmittel für die Rückreise des Reisenden gelten, längere Fristen vorgesehen, so gelten diese Fristen.
Onlinetravel ist auf keinen Fall verantwortlich für die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Transport und andere Kosten, die aufgrund von Verspätungen bei der Abfahrt oder Rückgabe des Transportmittels durch höhere Gewalt entstehen. Wenn die Reise mit einem vom Veranstalter direkt oder indirekt beauftragten Landtransportmittel durchgeführt wird, muss der Verbraucher im Falle eines Unfalls den entsprechenden Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen, um gegebenenfalls die Versicherungsentschädigung des letzteren zu erhalten, wobei er von Onlinetravel kostenlos unterstützt und beraten wird.
Onlinetravel behält sich das Recht vor, die Vertragsklauseln vor Beginn der Pauschalreise zu ändern, und zwar nur in den Aspekten, die für die Reise nicht erheblich sind, und den Reisenden vorab in klarer und verständlicher Form zu informieren.
Wird eine der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so sind der Veranstalter und der Vermittler verpflichtet, dem Mangel abzuhelfen, es sei denn, dass dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung der Schwere des Mangels und des Wertes der betreffenden Reiseleistungen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
Führen die vorgeschlagenen alternativen Arrangements zu einer qualitativ schlechteren als der vertraglich vereinbarten Pauschalreise, so hat der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler dem Reisenden eine angemessene Preisminderung zu gewähren.
Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Arrangements nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Arrangements vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung unzureichend ist.
9. Zuständigkeiten der Fluggesellschaften.
Der Fluggast, Inhaber des entsprechenden Flugscheins, kann gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 889/2002 und 261/2004 sowie dem Montrealer Übereinkommen von 1999 direkt von der Fluggesellschaft, die ihn befördert, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei "Überbuchung", erheblichen Verspätungen, Verlust von Gepäck usw. verlangen.
10. Informationen für den Benutzer.
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen und sich darüber beraten zu lassen, sowie allgemeine Informationen über die wahrscheinlichen Risiken, die mit dem Reiseziel und der gebuchten Reise verbunden sind.
Weitere Informationen über Ihre wichtigsten Rechte gemäß dem überarbeiteten Text der Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern) und anderen ergänzenden Gesetzen, die durch das Real Decreto Legislativo 1/2007, vom 16. November verabschiedet wurden.
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-20555
11. Buchungen.
Buchungen unterliegen der Annahme durch den Anbieter, die von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung abhängt.
Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen können dies zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Website angeben.
Einige Pauschalreisen sind für Kunden mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen nicht geeignet; bitte wenden Sie sich an unsere Vertreter, um entsprechende Informationen zu erhalten.
12.- Andere zusätzliche Informationen
12.1 Flugreisen.
Bei Flugreisen müssen die Reisenden mindestens zwei Stunden vor der offiziellen Abflugzeit am Flughafen ankommen, und in jedem Fall sind die spezifischen Empfehlungen in den Reiseunterlagen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, strikt zu befolgen. Bei der Beauftragung von Flugdiensten wird empfohlen, dass der Kunde die Abflug- oder Rückflugzeiten 48 Stunden im Voraus rückbestätigt. Flugplanänderungen bei Sonderflügen (Charterflügen), die bis zu 48 Stunden vor dem Abflugdatum erfolgen können, gelten nicht als ausreichender Grund für eine Stornierung der Reise durch den Kunden. Unter einer direkten Flugstrecke ist immer eine Strecke zu verstehen, für die ein einziger Flugschein ausgestellt wird, unabhängig davon, ob der Flug eine technische Zwischenlandung einlegt. In einigen Fällen werden bestimmte Flüge mit einer Fluggesellschaft durchgeführt, die nicht auf dem Flugschein oder der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, da Codeshares und Allianzen zwischen Fluggesellschaften genutzt werden, für die weder der Veranstalter noch Onlinetravel verantwortlich gemacht werden können. Seit 2007 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, elektronische Flugscheine auszustellen. Aufgrund der Vielzahl von Fluggesellschaften und Tarifen empfiehlt es sich, die Freigepäckmenge in jedem Fall neu zu bestätigen.
Bei einer Verspätung des Fluggastes bei der Ankunft am Zielort haftet das Luftfahrtunternehmen für den Schaden, wenn es nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder wenn es ihm unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Fluggesellschaften verlangen die sequentielle Nutzung der Flugcoupons, die zu jedem Flugschein gehören, wobei das Nichterscheinen zum Hinflug zur Annullierung des Rückflugs ohne vorherige Ankündigung durch die Fluggesellschaften führt.
12.2 Hotel-Kategorien.
Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Leistungen richten sich nach der offiziellen touristischen Kategorie, die gegebenenfalls von der zuständigen Stelle in Ihrem Land zugewiesen wurde. In einigen Fällen werden die Informationen über die Hotelkategorie anhand der Sterne-Klassifizierung gegeben, auch wenn diese in dem betreffenden Land nicht gilt, so dass sich der Verbraucher durch die Äquivalenz der Sterne leichter über die Leistungen und Kategorien der Einrichtungen informieren kann, immer in dem Wissen, dass diese Klassifizierung nur der Bewertung des Veranstalters entspricht.
Zimmer. In Anbetracht der gegenwärtigen Gesetzgebung, die nur Einzel- und Doppelzimmer vorsieht, wobei in einigen der letzteren ein drittes und viertes Bett aufgestellt werden kann, wird immer davon ausgegangen, dass die Nutzung dieser zusätzlichen Betten mit dem Wissen und der Zustimmung der Personen, die das Zimmer bewohnen, erfolgt. Daher wird das Zimmer in allen dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Buchungsformularen als Dreibettzimmer ausgewiesen.
Einchecken und Auschecken. Die üblichen Check-in- und Check-out-Zeiten für Hotels hängen von der ersten und letzten Dienstleistung ab, die der Nutzer in Anspruch nehmen wird. In der Regel und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können die Zimmer ab 14.00 Uhr am Anreisetag genutzt werden und müssen am Abreisetag bis 12.00 Uhr geräumt werden. Wenn die vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht die ständige Begleitung eines Fremdenführers beinhaltet und der Nutzer erwartet, zu anderen als den angegebenen Daten oder Uhrzeiten im gebuchten Hotel oder in der gebuchten Wohnung einzutreffen, ist es ratsam, diesen Umstand so weit wie möglich im Voraus der Agentur oder direkt dem Betrieb mitzuteilen, um Probleme und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Die Beherbergungsleistung gilt als erbracht, wenn das Zimmer dem Verbraucher in der entsprechenden Nacht zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob die Check-in-Zeit aufgrund von Umständen, die für die Pauschalreise spezifisch sind, später als ursprünglich geplant ist.
Zulassung von Haustieren. Haustiere sind in der Regel in Hotels und Wohnungen nicht erlaubt, daher sollten Sie sich bei der Buchung beim Anbieter, in diesem Fall Onlinetravel, erkundigen, ob das Mitbringen von Haustieren möglich ist. Verpflegungsdienstleistungen. S.A. / H.A. = Nur Unterkunft. A.D. / B.B. = Übernachtung mit Frühstück. M.P. = Halbpension (normalerweise Frühstück, Abendessen und Unterkunft) P.C. = Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Unterkunft). B.P. mit Getränken (die enthaltenen Getränke können je nach Hotel am Zielort variieren). T.I. = Alles inklusive.
S.P. = Laut Programm. Wenn nicht anders angegeben, sind Getränke und Zimmerservice nicht enthalten.
Je nach Flugplan ist es möglich, dass einige der aufgeführten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können. Der Verbraucher muss sich bei der Agentur erkundigen, ob er von dieser Möglichkeit betroffen ist.
Ergänzende Dienstleistungen. Wenn der Nutzer zusätzliche Leistungen (Zimmer mit Meerblick usw.) anfordert, die vom Veranstalter nicht endgültig bestätigt werden können, und diese nicht erbracht werden können, haftet der Vermittler nicht für zusätzliche Leistungen, sondern nur für die Erstattung des für diese Leistungen gezahlten Betrags unmittelbar nach der Stornierung der Leistung durch den Verbraucher oder nach der Rückkehr von der Reise. Einige Einrichtungen in einigen Hotels sind nur zu bestimmten Zeiten und nicht während der gesamten Saison in Betrieb, wie z. B. Klimaanlagen, Heizungen, Schwimmbäder, Whirlpools usw., die von der Hotelanlage abhängig sind.
Je nach Anzahl der Gäste nach Nationalität behalten sich die Hotels das Recht vor, ihre exklusiven Aktivitäten in Fremdsprachen zu programmieren.
12.3 Appartements.
Bei der Reservierung ist der Verbraucher vollständig und ausschließlich für die korrekte Angabe der Anzahl der Personen verantwortlich, die die Wohnung bewohnen sollen, wobei Kinder jeden Alters nicht berücksichtigt werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsverwaltung die Einreise von nicht gemeldeten Personen rechtmäßig verweigern kann und dass aus diesem Grund keine Ansprüche geltend gemacht werden können. In einigen Fällen ist es möglich, zusätzliche Betten oder Kinderbetten zur Verfügung zu stellen, die vom Verbraucher vor Vertragsabschluss angefordert werden müssen und die, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im veröffentlichten Preis der Wohnung enthalten sind. 12.4 Rundfahrten
Der Veranstalter weist den Verbraucher darauf hin, dass bei den Reisen die Unterbringung in einem der dort aufgeführten Betriebe oder in einem anderen Betrieb derselben Kategorie und Gegend erfolgt und dass die Reiseroute nach einer der ebenfalls im Programm/Angebot beschriebenen Optionen gestaltet werden kann. Akzeptiert der Verbraucher in den genannten Fällen diese Formulierung vor Vertragsschluss, so bedeutet das Fehlen einer Definition keine Änderung des Vertrags. Bei den Touren können die Eigenschaften der Busse je nach der Anzahl der Teilnehmer variieren. Erreicht eine Tour nicht eine ausreichende Anzahl von Fahrgästen, kann ein Kleinbus oder ein Fahrzeug mit begrenzter Kapazität eingesetzt werden.
12.5 Transferdienst.
Der Veranstalter weist den Verbraucher darauf hin, dass der Verbraucher bei einigen Transfers die Abholzeit im Voraus mit dem Transferunternehmen bestätigen muss, indem er die auf dem Gutschein für diese Dienstleistung angegebene Nummer anruft, die ihm vom Veranstalter mitgeteilt wird. 12.6 Reisegepäck.
Das Gepäck und andere persönliche Gegenstände des Reisenden sind nicht Gegenstand des Pauschalreisevertrages, da sie vom Reisenden selbst und auf eigenes Risiko transportiert werden. Weder die Vermittlungsagentur noch der Veranstalter sind verpflichtet, auf Zwischenfälle jeglicher Art oder deren Folgen im Zusammenhang mit dem Gepäck zu reagieren. Ebenso sind sie in den Hotels gemäß deren besonderen Bestimmungen für alle Vorfälle im Zusammenhang mit Gepäck und Habseligkeiten verantwortlich, die sich während des Aufenthalts in den Hotels ereignen.
Allen Passagieren wird empfohlen, bei der Verladung und Abfertigung ihres Gepäcks anwesend zu sein und etwaige Mängel, Schäden oder das Verschwinden ihres Gepäcks den Transportunternehmen oder dem Hotel zu melden. 12.7 Besondere Bedingungen für Kinder.
In Anbetracht der unterschiedlichen Behandlung von Kindern je nach ihrem Alter, dem Leistungserbringer und dem Reisedatum wird empfohlen, sich stets über die geltenden Sonderbedingungen zu informieren, die stets Gegenstand spezifischer und detaillierter Informationen sind und im Vertrag oder in den dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen enthalten sind.
Alle Passagiere, unabhängig davon, ob es sich um Kinder oder Babys handelt, müssen bei der Reservierung angegeben werden, wobei das genaue Alter jedes Passagiers (1 Jahr im Falle von Babys) anzugeben ist.
Das Alter des Kindes muss dem tatsächlichen Alter am Tag des Reiseantritts entsprechen.
12.8 Fotos und Landkarten.
Die in den Programmen und auf der Website wiedergegebenen Fotos und Karten dienen ausschließlich der weiteren Information des Verbrauchers. Eine eventuelle Änderung der Einrichtungen kann nicht als irreführende Werbung seitens des Veranstalters oder der Agentur angesehen werden..
12.9 Gebühren für die Unterkunft.
In einigen Ländern gibt es eine lokale Steuer, die so genannte "Touristensteuer", die direkt vor Ort bezahlt werden muss.
13. Versicherung
Die Versicherung kann nur gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Sobald das Hotel, der Flug oder die Tour ausgewählt wurde, werden die verschiedenen Versicherungen, die dem Kunden zur Verfügung stehen, während der Buchungsbestätigung angeboten.
Die Versicherung erlaubt keine Änderungen oder Stornierungen, sobald sie bestätigt sind. Die Rücktrittsversicherung ermöglicht es Ihnen, die durch die Stornierung der Reservierung entstandenen Kosten zu erstatten, sofern die Gründe für die Stornierung in der Police aufgeführt sind.
Die Assistance- und Reiserücktrittsversicherung ermöglicht Ihnen nicht nur die Erstattung der Kosten, die durch die Stornierung Ihrer Buchung entstanden sind, sondern auch die Deckung von medizinischen Kosten, Gepäck usw. Wir empfehlen unseren Kunden, den abzuschließenden Versicherungsschutz zu prüfen.
14. Ansprüche und Verjährung.
Um die Beilegung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu vereinfachen und die Kosten für den Verbraucher zu senken, müssen alle Beschwerden des Verbrauchers wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags schriftlich über Onlinetravel an die zuständige Abteilung und per E-Mail eingereicht werden: customerservice@onlinetravel.es In Bezug auf alternative Streitbeilegungsmechanismen gemäß der Richtlinie 2013/11/EU (Verbraucherstreitigkeiten) können Sie unter folgendem Link die akkreditierten alternativen Streitbeilegungsstellen in Bezug auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Verordnung 524/2013 des Parlaments und des Rates einsehen:
Siehe Link
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=ES
Die Verjährungsfrist für Klagen, die sich aus den in der Verordnung und im R.D. Legislativo 1/2007 anerkannten Rechten ergeben, beträgt 2 Jahre, wie in Artikel 169 dieses Gesetzestextes festgelegt.
Beschwerden über die Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung des Vertrags müssen unverzüglich schriftlich an die Agentur über unsere entsprechende Abteilung und per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: customerservice@onlinetravel.es
Onlinetravel hat eine 24-Stunden-Helpline für die von Ihnen gebuchte Pauschalreise unter der Rufnummer 91 524 33 66
Version aktualisiert am 02.09.2021
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